07.12.2022 - 5.4 Vereinbarung zur Sicherung bezahlbarer Mieten, ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt, der Vorlage mit folgenden Änderungen im Punkt 2 d und e des Beschlusstextes sowie in der Vereinbarung § 1 (2) d und e zuzustimmen.

 

1. Sicherung bezahlbarer Mieten und Mieterschutz

.

.

.

 

2. Wohnungsneubau und Sicherung öffentlicher kritischer Infrastruktur

a) 

b) 

c) 

d) Zweckbestimmte Umwidmung der auf der Grundlage des LOI zur Schulentwicklungsplanung gebildeten Rücklagen zur Finanzierung von Flächenankäufen, die prioritär zur Entwicklung von Flächen für die soziale Infrastruktur der LHP verwendet werden; soweit die Refinanzierung durch spätere Einnahmen aus dem jeweiligen Einzelprojekt gesichert ist  dazu sollen jeweils gesonderte Gesellschafterbeschlüsse gefasst werden, die die dann aktuelle wirtschaftliche Lage der Gesellschaft berücksichtigen.

e) Beteiligung der ProPotsdam an den Kosten der sozialen und öffentlichen Infrastruktur; (z. B. bei der Luftschiffhafen GmbH, der Biosphäre, dem Volkspark) soweit die Refinanzierung durch spätere Einnahmen aus dem jeweiligen Einzelprojekt gesichert ist   dazu sollen jeweils gesonderte Gesellschafterbeschlüsse gefasst werden, die die dann aktuelle wirtschaftliche Lage der Gesellschaft berücksichtigen.

 

f) 

g) 

h) 

i) 

 

3. Energieversorgung, Klimaschutz und Klimaanpassung

.

.

.

 

Die Vereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2027.

 

 

In der Vereinbarung § 1 (2) - Handlungsfeld Wohnraumversorgung durch Wohnungsbau und zur Sicherung der kritischen Infrastruktur:

 

d) Zur Finanzierung von Ankaufsflächen werden auf Grundlage eines Gesellschafterbeschlusses der LHP die gemäß LOI zum Schulentwicklungsprogramm 2013 gebildeten Rücklagen in Höhe von 7,7 Mio. € zweckbestimmt umgewidmet und prioritär für den Ankauf und die Entwicklung von Flächen für die soziale Infrastruktur der LHP verwendet soweit die Refinanzierung durch spätere Einnahmen aus dem jeweiligen Einzelprojekt gesichert ist; es sollen dazu jeweils gesonderte Gesellschafterbeschlüsse gefasst werden, die die dann aktuelle wirtschaftliche Lage der Gesellschaft berücksichtigen.

 

e) Zugleich beteiligt wird sich die ProPotsdam auch verstärkt an den Kosten der sozialen und öffentlichen Infrastruktur (z. B. bei der Luftschiffhafen GmbH, der Biosphäre, dem Volkspark oder beim Kita-Bau) beteiligen in den Quartieren; soweit die Refinanzierung durch spätere Einnahmen aus dem jeweiligen Einzelprojekt gesichert ist und es sollen dazu jeweils gesonderte Gesellschafterbeschlüsse gefasst werden, die die dann aktuelle wirtschaftliche Lage der Gesellschaft berücksichtigen.

 

 

Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion sowie der Hauptausschuss empfehlen, der Vorlage in der Fassung des Ausschusses für Finanzen zuzustimmen.

 

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Brödno bringt namens der Fraktion DIE aNDERE folgenden Änderungsantrag ein:

 

1. Sicherung bezahlbarer Mieten und Mieterschutz

 

a) Mietenmoratorium: keine Mieterhöhungen bis zum 31.10.2023 31.10.2024

 

b) Keine Räumungen wegen Mietrückständen durch hohe Wärmepreise bis zum 30.06.2024

 

c) Im Anschluss an das Mietenmoratorium Kappung von Mieterhöhungen auf insgesamt maximal 10 Prozent in drei Jahren bei Kappung von Mieterhöhungen auf maximal 5 Prozent je Mieterhöhung maximal 1% in 5 Jahren

 

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE aNDERE vom 22.11.2022 wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss r Finanzen empfohlenen Änderungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Anschließend wird die so geänderte Vorlage zur Abstimmung gestellt:

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die in der Anlage beigefügte Vereinbarung mit der ProPotsdam GmbH mit folgenden Inhalten abzuschließen:

 

  1.     Sicherung bezahlbarer Mieten und Mieterschutz

a)       Mietenmoratorium: keine Mieterhöhungen bis zum 31.10.2023

b)      Keine Räumungen wegen Mietrückständen durch hohe Wärmepreise bis zum 30.06.2024

c)       Im Anschluss an das Mietenmoratorium Kappung von Mieterhöhungen auf insgesamt maximal 10 Prozent in drei Jahren bei Kappung von Mieterhöhungen auf maximal 5 Prozent je Mieterhöhung

d)      Fortsetzung und Ausweitung der Bonusprogramme der ProPotsdam

e)       Beteiligung am Potsdam Bonus nach Implementierung durch die Landeshauptstadt Potsdam

f)        Bereitstellung von Angebotskontingenten zur Vermietung an Berufsgruppen der Daseinsvorsorge

 

  1.     Wohnungsneubau und Sicherung öffentlicher kritischer Infrastruktur

a)       Fortführung des Wohnungsneubauprogramms von 2.500 Wohnungen bis 2027

b)      Unentgeltliche Übertragung städtischer Grundstücke an die ProPotsdam zum Zweck der Schaffung von Sozialwohnungen oder von Wohnraum für Geflüchtete

c)       Mitwirkung am Aufbau eines aktiven kommunalen Liegenschaftsmanagements

d)      Zweckbestimmte Umwidmung der auf der Grundlage des LOI zur Schulentwicklungsplanung gebildeten Rücklagen zur Finanzierung von Flächenankäufen, die prioritär zur Entwicklung von Flächen für die soziale Infrastruktur der LHP verwendet werden, dazu sollen jeweils gesonderte Gesellschafterbeschlüsse gefasst werden, die die dann aktuelle wirtschaftliche Lage der Gesellschaft berücksichtigen.

e)       Beteiligung der ProPotsdam an den Kosten der sozialen und öffentlichen Infrastruktur (z. B. bei der Luftschiffhafen GmbH, der Biosphäre, dem Volkspark), dazu sollen jeweils gesonderte Gesellschafterbeschlüsse gefasst werden, die die dann aktuelle wirtschaftliche Lage der Gesellschaft berücksichtigen.

f)        Zu d) und e) erfolgt eine gesonderte Abstimmung zwischen PP und LHP

g)      Bereitstellung von jährlich durchschnittlich 600, d.h. bis zum 31.12.2027 insgesamt 3.000 Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen oder zur Anmietung für soziale Zwecke durch die Landeshauptstadt Potsdam.

h)      Vereinbarung von Kontingenten zur Vermietung an Beschäftigte in kommunalen Unternehmen wie z.B. Krankenpflegerinnen und -pfleger, Feuerwehrleute und Beschäftigte der Stadtwerke

i)         Verzicht der LHP auf Gewinnausschüttung für die Laufzeit der Vereinbarung. Eine Überprüfung erfolgt nach 2 Jahren

 

  1.     Energieversorgung, Klimaschutz und Klimaanpassung

a)       Zusammenarbeit im Rahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung, z.B. bei der Erarbeitung und Umsetzung integrierter Konzepte zur behutsamen und nachhaltigen Quartiersentwicklung

b)      Sicherung einer sozialverträglichen Sanierung zur Vermeidung von Verdrängung auf Grundlage eines Konzepts für Durchmischung und Vielfalt im Projekt „Schlaatz 2030“

c)       Dezentraler und öffentlich geförderter Ausbau erneuerbarer Energien an und auf Wohngebäuden

d)      Unentgeltliche Übertragung von Rand- und Splitterflächen an die ProPotsdam und Wohnungsgenossenschaften zur Aktivierung von innerstädtischen Potenzialen für sozialen, öffentlich geförderten bzw. genossenschaftlichen Wohnungsbau

 

Die Vereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2027.

 

 

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Anlagen