07.12.2022 - 7.30 Beschluss zur Berufung des Wahlleiters und des ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf eine Einbringung der Vorlage wird verzichtet; die vorliegende Fassung wird zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
 

Herr Dr. Stefan Tolksdorf wird als Wahlleiter gemäß § 15 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes ­(BbgKWahlG) berufen.

 

Herr Kalle-Jonas Grüttgen wird als Stellvertreter des Wahlleiters gemäß § 15 des BbgKWahlG berufen.

 

 

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Anlagen