07.12.2022 - 2.22 Umsetzung schriftlicher Information zur temporä...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Die Frage wird von der Beigeordneten für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit, Frau Meier, beantwortet.

 

Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, Herr Heuer, stellt gemäß § 13 Nr. 2, S. 2 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung nach der Beantwortung der Frage 2.22 das Ende der Fragestunde fest.

 

Gemäß § 15 Nr. 1 Abs. 4 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung sind die nicht erledigten Anfragen zu den Tagesordnungspunkten 2.23, 2.24 und 2.25 durch den Oberbürgermeister binnen einer Woche in Textform zu beantworten.

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