25.05.2022 - 8.4 Evaluation des Handlungsrahmens der Geschäftsfü...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Finken bringt den Antrag namens der Fraktion CDU ein. Der Oberbürgermeister betont, dass die Wertgrenzen regelmäßig evaluiert werden und damit sei dieser Antrag durch regelmäßiges Verwaltungshandeln erledigt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Finken, wann es einen Bericht gebe, verweist der Oberbürgermeister auf die regelmäßige Berichterstattung der Unternehmen im Hauptausschuss.

 

Daraufhin meldet sich Herr Dr. Wegewitz zur Geschäftsordnung und beantragt, gemäß § 23 Abs. 1 e) der Geschäftsordnung, die Drucksache als durch Verwaltungshandeln erledigt abzuschließen.

 

Abstimmung:

Der Antrag auf Erledigung der DS 22/SVV/0300 wird

 

mit 12 Ja-Stimmen angenommen,

bei 4 Gegenstimmen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Satzungen der städtischen Betriebe dahingehend zu überprüfen, ob sie den Geschäftsführern die notwendige Handlungsspielraum einräumt, der eine optimale unternehmerische Entscheidungsfreiheit sicherstellt, ohne die erforderliche Transparenz und Kontrolle durch den/die Gesellschafter und Gremien einzuschränken.

Dem Hauptausschuss ist bis Ende 2022 zu berichten.