29.06.2022 - 7.5 Verlängerung der Mietverträge im Rechenzentru...

Reduzieren

Um das Anliegen des Beschlusses umsetzen zu können, so der Oberbürgermeister, sei eine Nachtragsvereinbarung mit einer neuen Fristsetzung bis 31.01.2025 notwendig sowie eine Vertragsanpassung mit „Glockenweiß“ mit einem neuen Fertigstellungstermin zum 31.10.2024 für die Errichtung des Ersatzbaus (zzgl. Option für drei Monate aufgrund schon heute bekannter Engpässe in der Baubranche). Eine Verlängerung der Nutzungsdauer bedürfe darüber hinaus der Zustimmung der Garnisonkirchenstiftung; ein Schreiben mit der Bitte um Prüfung sei versandt worden. Er hoffe, am Rande der Kuratoriumssitzung am 05. Juli 2022 das Anliegen besprechen zu können; ggf. sei eine Beteiligung/Zustimmung des Stiftungsrates erforderlich.

 

Auf die Anmerkung von Herrn Dr. Scharfenberg, dass er mehr als diese Ausführungen bzgl. einer Prüfung erwartet habe und die Frage, was als „echtes Hindernis“ im Hintergrund stehe, verweist der Oberbürgermeister auf die Beschlusslage vom 04.05.2022 an die er sich halte. Er bittet um eine Versachlichung der Diskussion von Beschlussinhalten. Wenn die Verwaltung mit einer Prüfung beauftragt werde, so halte sie sich daran.

 

Der Tagesordnungspunkt wird nach einem kontroversen Meinungsaustausch beendet.

Reduzieren