31.08.2022 - 7.1 Rechtsgutachten betreffend Stiftung Garnisonkir...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Rechtsanwalt Dorn führt zum Rechtsgutachten aus, dass gemäß der gegenwärtigen Satzung der Stiftung eine Übertragung des vorgesehenen Grundstücksteilsr das Kirchenschiff an die Landeshauptstadt nicht möglich sei.

 

Nur über eine Änderung der Satzung könne der Stiftungszweck geändert werden. Die Anforderungen dafür seien nach Recht und Gesetz sehr hoch, mit offener Prognose.

 

Er verweist darauf, dass er mit dem Gutachten den rechtlichen Rahmen dargelegt hat. Die Prognoseentscheidung müsse in der Stiftung getroffen und dazu die Voraussetzungen festgestellt und genau dokumentiert werden.

 

Anschließend beantwortet er die Nachfragen zur Rückfallklausel, Stiftungsaufsicht und Änderung des Stiftungsrechts zum 01.07.2023 des Bundesgesetzgebers.

 

Der Oberbürgermeister betont, dass offen kommuniziert wurde, die Stiftungssatzung zu ändern als Grundlage der Umsetzung der Phase. In der Vergangenheit habe die Stiftung geäert, dass dieses möglich wäre. Die Diskussion begann, als die dauerhafte Übertragung bzw. Überlassung des Grundstücks auf der Grundlage eines Erbbaupachtvertrages kommuniziert wurde. Kehren sie ab vom Beschluss, sei der Weg einer Kompromissverhandlung zu Ende. Wollen sie kompromissbereit sein, dann bedeutet es Zugeständnisse zu machen oder aber die Annäherung ist nicht gewollt, dass müssen sie das Verfahren beenden.

 

Er bedankt sich bei Herrn Rechtsanwalt Dorn für seine Ausführungen. Die Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.

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Anlagen zur Vorlage