30.11.2022 - 3 Aktuelle Situation Energielage
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 30.11.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Eingangs informiert der Oberbürgermeister über die beschlossenen Gesetze zur Einführung einer Strom- und Gaspreisbremse. Für Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen gilt die Gaspreisbremse ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar. Die Strompreisbremse wirkt für alle Stromkundinnen und Stromkunden zu Beginn des Jahres 2023. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 erfolgt mit Rücksicht auf die Versorgungsunternehmen aber erst im März 2023. Alle privaten, gewerblichen oder gemeinnützigen Verbraucherinnen und Verbraucher werden bis zum 30. April 2024 entlastet.
Das Gesetz hat eine sehr kurze Vorlaufzeit, auch für diejenigen, die mit der Umsetzung betraut sind, wie die Stadtwerke.
Er verweist auf die zwei stattgefundenen Veranstaltungen zum Thema Energie und informiert über zwei weitere Leserforen mit denen zusätzliche Informationsangebote geschaffen werden.
Im Weiteren führt der Oberbürgermeister zum Stand der Vorbereitungen zum „Thema Wohngeldrechner Neu“ aus. Die Bundesregierung gehe von 380.000 sogenannten „Wechslern“ und in etwa 1 Million Neukunden bundesweit aus. Die notwendige Verwaltungsvorschrift wird erst Ende des I. Quartals 2023 zur Verfügung stehen. Bearbeitungshinweise werden erst kurz vor Weihnachten kommen. Die Verwaltung hat damit wenig Zeit, sich auf das neue Verfahren vorzubereiten. Eine weitere Herausforderung sind die Zahlungsläufe. Bei der Kassenwirksamkeit komme es zum zeitlichen Versatz, so dass die Verwaltung mit pauschalen Abschlagszahlungen arbeiten müsse. Die Ermessensausübung liegt bei den Kommunen. Das digitale Fachverfahren wird Mitte Januar 2023 zur Verfügung stehen. Das alles hat Auswirkungen auf das Tempo in der Bearbeitung und wird für die Kolleginnen und Kollegen eine Herausforderung werden; Engpässe seien nicht auszuschließen. Die Landeshauptstadt habe rechtzeitig Vorsorge getroffen und konnte den Personalbestand ab 1.1. 23 verdoppeln, so dass ein deutlich gewachsener Personalbestand in der Wohngeldstelle vorgehalten werden kann.
Anschließend beantwortet er die Fragen der Hauptausschussmitglieder zu externen und internen Ausschreibungen sowie zum möglichen Einsatz von Zeitkräften.