15.03.2022 - 2 Feststellung der Anwesenheit sowie der ordnungs...

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Herr Sträter stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Zu Beginn der Sitzung bestätigen 6 Mitglieder des Ortsbeirates ihre Anwesenheit. Im Verlauf der Sitzung werden nur die Mitglieder in der Abstimmung berücksichtigt, die per Bild und Ton zugeschaltet sind.

 

Zur Ladung wird festgestellt, dass gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung vom 02.03.2022, DS 22/SVV/0154, mit folgendem Wortlaut:

 

Die Feststellung der außergewöhnlichen Notlage gemäß § 50 a Abs. 1 BbgKVerf wird bis einschließlich 18. März 2022 verlängert.

 

Damit wird für die Mitglieder des Hauptausschusses, der Ausschüsse sowie für die Mitglieder der Ortsbeiräte die Möglichkeit eröffnet, per Audio oder Video an deren Sitzungen teilzunehmen.

 

der Sitzungsort die Videokonferenz ist. Der Öffentlichkeit wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung des Links zur Videokonferenz die entsprechende Zugangsmöglichkeit für das Verfolgen der Sitzung des Ortsbeirates mitgeteilt.

 

Zur Tagesordnung schlägt Herr Sträter vor, den Tagesordnungspunkt (TOP) 5.3 nach TOP 5.4 zu beraten. Gegen die Änderung der Reihenfolge erhebt sich kein Widerspruch.

 

Die so geänderte Tagesordnung der 30. öffentlichen Sitzung wird einstimmig bestätigt.

 

Die Niederschrift der Sitzung vom 15.02.2022 wird mit 5 Ja-Stimmen bestätigt, bei zwei Stimmenthaltungen.