24.03.2022 - 6 Informationen des Ortsvorstehers

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Bauvorhaben Kaiser-Friedrich-Straße 2

 

Auf Nachfrage von Herrn Pahnhenrich informiert Herr Wolfram, Fachbereichsleiter Stadtplanung, dass die Verwaltung davon ausgehe, dass der hintere Bereich des Grundstücks, der im Landschaftsschutzgebiet liegt, nicht bebaut werden darf.

 

Herr Jäkel erklärt, dass er sich zwecks Prüfung der Zulässigkeit von Rodungen auf dem Grundstück an die Verwaltung wenden werde.

 

Themen, die im Ortsbeirat aufgerufen werden sollen

 

Die Ortsbeiratsmitglieder äern verschiedene Themen, über die im Ortsbeirat beraten werden sollen. Herr Pahnhenrich verweist auf die glichkeit der Antragstellung zu einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates.