23.06.2022 - 3 Wahl des Ortsvorsteher / der Ortsvorsteherin

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Durch die Mandatsniederlegung von Herrn Pahnhenrichhlen die Ortsbeiratsmitglieder in der heutigen Sitzung einen neuen Ortsvorsteher bzw. eine neue Ortsvorsteherin. Herr kel, als stellvertretender Ortsvorsteher, informiert über den Ablauf der Wahl.

 

Gemäß § 45 Absatz 2 Satz 2 BbgKVerf wählt der Ortsbeirat aus seiner Mitte einen Ortsvorsteher bzw. eine Ortsvorsteherin. Die Wahl erfolgt gemäß § 40 BbgKVerf. Jedes Ortsbeiratsmitglied hat eine Stimme; gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Ortsbeirates erhält. Das sind im Ortsbeirat Eiche bei 9 Mitgliedern 5 Stimmen.

 

Herr Jäkel fragt weiter, ob offen abgestimmt werden soll. Dazu wäre ein einstimmig beschlossener Antrag erforderlich.

 

Gemäß § 39 Abs. 1 Satz 6 BbgKVerfnnen Abweichungen von der geheimen Wahl einstimmig (d.h. ohne Gegenstimmen und ohne Stimmenthaltungen) beschlossen werden.

 

Herr Pahnhenrich stellt den Antrag zur Durchführung einer offenen Wahl.

 

Herr Jäkel lässt über den Antrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

6-JA-Stimmen bei einer Enthaltung

 

Somit wird eine geheime Wahl durchgeführt.

 

Herr Jäkel bittet um Vorschläge für die Wahl des Ortsvorstehers, der Ortsvorsteherin.

 

Herr Koch schlägt Herr Ralf Jäkel vor.

 

Herr Jäkel bittet die Ortsbeiratsmitglieder um die Abgabe ihrer Stimme.

 

Im Anschluss fragt er die Mitglieder des Ortsbeirates, ob sie alle die Gelegenheit hatten, an der Wahl teilzunehmen.

 

Nachdem dies bestätigt wird, werden die Stimmzettel mit folgendem Ergebnis durch Frau Steinbrecher ausgezählt:

 

Herr Ralf Jäkel erhält 7 JA-Stimmen;

 

Damit hat Herr Jäkel die erforderliche Stimmenanzahl erreicht und ist als Ortsvorsteher gewählt; bevor er die Wahl annimmt, tritt er von seinem Amt als stellv. Ortsvorsteher zurück.

 

Herr Jäkel nimmt die Wahl an.

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