23.06.2022 - 3.1 Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers / der...

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Herr Jäkel weist darauf hin, dass gemäß § 45 Abs. 2 BbgKVerf nur ein Stellvertreter gewählt werde und bittet um Vorschläge.

 

Herr Binder schlägt Frau Steinbrecher vor.

 

Weitere Vorschläge für die Wahl der Stellvertreterin / des Stellvertreters der Ortsvorsteherin werden nicht abgegeben.

 

Herr Bielick bittet vor Frau Steinbrecher um kurze Vorstellung Ihrer Person. Frau Steinbrecher kommt diesem nach.

 

Gemäß § 39 Abs. 1 Satz 6 BbgKVerf können Abweichungen von der geheimen Wahl einstimmig - also ohne Gegenstimmen beschlossen werden.

 

Herr Pahnhenrich beantragt, gemäß § 39 Abs. 1 Satz 6 BbgKVerf abweichend vom Wahlverfahren, offen zu wählen.

 

Dieser Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

Die offene Wahl ergibt:

 

Frau Steinbrecher erhält:  7 Ja-Stimmen

 

Damit ist Frau Steinbrecher als Stellvertreterin des Ortsvorstehers gewählt; das Wahlverfahren ist beendet.

 

Frau Steinbrecher nimmt die Wahl an.

 

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