20.10.2022 - 5.4 Vorschläge für Mittelverwendung 202...

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Herr Jäkel fragt bei den Mitgliedern an, ob sie Vorschläge für die Planung von Sachaufwendungen für das Jahr 2023 haben.

 

Nach kurzer Diskussion wurde festgelegt eine Liste geplanter Ausgaben für das Gemeinwohl zu erstellen, die dem Büro der Stadtverordnetenversammlung, für die Erstellung des entsprechenden Beschlussantrags übermittelt wird. Diese muss bis spätestens 09.11.2022 (Beschlussfassung in der Ortsbeiratssitzung am 24.11.2022) oder bis spätestens 30.11.2022 (Beschlussfassung in der Ortsbeiratssitzung am 15.12.2022) vorliegen.

 

Damit alle Ortsbeiratsmitglieder einen Überblick über die Grundlagen der Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen gemäß § 46 Abs. 4 BbgKVerf bekommen, stellt Frau Sellenthin dem Ortsvorsteher diese zur Verfügung, um diese dann an die Mitglieder weiterzuleiten.

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