11.01.2022 - 4.1 Hybridsitzungen in der LHP
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen
- Datum:
- Di., 11.01.2022
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Antrag wird von Herrn Marquardt eingebracht.
Herr Jetschmanegg äußert daraufhin Bedenken bezüglich des vorgeschlagenen Stufenplans und der zeitlichen Umsetzbarkeit seitens der Verwaltung. Er verweist zudem darauf, dass es eines aktiven Mittuns der Stadtverordneten bedarf, wie z.B. bei der Gestaltung von Verfahrensweisen und der Änderung der Geschäftsordnung. Hier könnte sich die Arbeitsgruppe „Kommunales Ehrenamt“ einbringen.
Es folgt ein intensiver Austausch zur Dringlichkeit und Notwendigkeit der Umsetzung. Mehrfach wird seitens der Ausschussmitglieder betont, dass die Landeshauptstadt Potsdam sich den neuen Wegen und mobilen Arbeitsformen öffnen müsse, um beispielsweise die Chance, das politische Ehrenamt durch eine transparentere und flexiblere Arbeitsweise - auch für die jüngeren Mitbürger:innen - attraktiver zu gestalten und zu nutzen.
Vorgeschlagen wird, einen Raum im Rathaus für Hybridsitzungen technisch auszustatten und den Ausschuss für Partizipation, Transparenz und Digitalisierung das Modell Hybridsitzungen testen zu lassen. Frau Ziegenbein betont die Erforderlichkeit, die Sitzungen der Gremien auch in Form von Hybridsitzungen rechtssicher durchzuführen und die Vorgaben der Brandenburgischen Kommunalverfassung in der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung zu untersetzen. Darüber hinaus seien die Stadtverordneten selbst gefragt, sich aktiv daran zu beteiligen, da nicht der Oberbürgermeister für die Arbeitsweise der Stadtverordneten verantwortlich sei. Aus den Erfahrungen der Digitalisierung der Arbeit der Stadtverordnetenversammlung tun sich viele Nutzer noch schwer den Verfahren zu folgen und Schulungsangebote zu nutzen. Außerdem werde für die Durchführung der Sitzungen mehr Personal benötigt, um eben den Anforderungen an Hybridsitzungen gerecht werden zu können.
Seitens der Ausschussmitglieder wird vorgeschlagen, das Zeitziel in den Spätsommer zu verlegen, so dass die Verwaltung ausreichend Zeit zur Konzepterstellung erhält.
Frau Dr. Rünger formuliert sodann einen Änderungsantrag, welcher eine Ergänzung der rechtlichen Aspekte und eine zeitliche Verschiebung in den September 2022 vorsieht.
Anschließend wird die geänderte Textfassung Phase 1 mit folgendem Wortlaut zur Abstimmung gestellt:
…
Phase 1 – Erstellung Konzept
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur Stadtverordnetenversammlung im September 2022 ein Konzept für hybride Sitzungen zu erarbeiten. In dem Konzept sollen u.a. die prozessualen und rechtlichen Fragen, der Koordinierungsbedarf zum Beispiel mit der Arbeitsgruppe Stärkung des kommunalen Ehrenamtes und die technischen Anforderungen, beschrieben werden. Weiterhin soll hier ein Zeitplan sowohl zu Phase 2 und 3 (s.u.) als auch zu einer möglichen Umsetzung im Rahmen der baulichen Realisierung neuer Plenar- und Ausschussräume für die SVV vorgelegt werden.
Abstimmung:
Diese Änderungen/Ergänzungen werden
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Anschließend wird der geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:
Der Ausschuss für Partizipation, Transparenz und Digitalisierung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage der neuen Kommunalverfassung die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für hybride SVV-, Ausschuss- Fraktions- sowie Ortsbeiratssitzungen in der LHP zu schaffen. Dabei soll in drei Phasen vorgegangen werden:
Phase 1 – Erstellung Konzept
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur Stadtverordnetenversammlung im September 2022 ein Konzept für hybride Sitzungen zu erarbeiten. In dem Konzept sollen u.a. die prozessualen und rechtlichen Fragen, der Koordinierungsbedarf zum Beispiel mit der Arbeitsgruppe Stärkung des kommunalen Ehrenamtes und die technischen Anforderungen, beschrieben werden. Weiterhin soll hier ein Zeitplan sowohl zu Phase 2 und 3 (s.u.) als auch zu einer möglichen Umsetzung im Rahmen der baulichen Realisierung neuer Plenar- und Ausschussräume für die SVV vorgelegt werden.
Phase 2 – Pilotphase
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage des Konzeptes aus Phase 1 die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass zwei Ausschüsse als Pilot-/Modellvorhaben mit hybriden Sitzungen beginnen können. In dieser Pilotphase sollen Konzept und Umsetzungsschritte in regelmäßiger Rückkoppelung mit den Nutzenden überprüft und ggf. angepasst werden.
Phase 3 – Technische Umsetzung
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage des Konzeptes aus Phase 1 sowie der Erfahrungen und Modifikationen aus Phase 2 die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Ausschüsse, die Stadtverordnetenversammlungen sowie die Fraktionen in ihren neuen Räumen in hybrider Form entsprechend der Zeitplanung tagen können.