11.01.2022 - 7.1 Information zur Umsetzung des Onlinezugangsgese...

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Zum o.g. Tagesordnungspunkt berichtet anhand einer Präsentation (Anlage 6) Frau Sattler, Bereichsleiterin Verwaltungs- und Managementwicklung.

Bei dem Onlinezugangsgesetz (OZG) handelt es sich um ein Gesetz (föderales Programm), das darauf abzielt, die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen in Arbeitsteilung von Bund, Ländern und Kommunen zu organisieren. Frau Sattler macht anhand einer Abbildung den hiermit verbundenen bürokratischen Aufwand deutlich. Sie stellt dar, dass es mit Blick auf bestehende Umsetzungshemmnisse von Seiten der Kommunen Forderungen nach einem „OZG 2.0“ gebe. Die Verwaltungspolitische Diskussion läuft bundesweit unter dem Stichwort „Dresdner Forderungen“.

 

Frau Sattler erläutert die Leitplanken und Prinzipien der OZG-Umsetzung in der Landeshauptstadt Potsdam und stellt dar, welche Schritte r das Jahr 2022 geplant sind (siehe Anlage).

 

Es folgt die Frage nach einem Umsetzungsplan seitens des Bundes oder der Kommunen, z.B. auf welche Formulare die Bürger:innen zukünftig online zugreifen können.

Frau Sattler führt aus, dass die digitale Bereitstellung von Formularen nur ein Aspekt sei. Um die Möglichkeiten der Digitalisierung auch verwaltungsintern nutzen zu können, sei es wichtig, die Prozesse insgesamt zu betrachten und zu digitalisieren. Allerdings sei der digitale Abruf von Formularen ein erster wichtiger Schritt. Sie informiert, dass der Zweckverband Digitale Kommunen (DIKOM) gegenwärtig in der Pilotierung eines Formularservers sei. Als Mitglied des Zweckverbandes prüft die Landeshauptstadt Potsdam die Nutzung dieses Servers. Dieses Tool müsse allerdings auf die Landeshauptstadt angepasst werden.

Eine vollständige Umsetzung des Gesetzes bis 2022 wird von allen Beteiligten bundesweit als eher unwahrscheinlich eingeschätzt.

 

Es folgt eine Nachfrage zum Stand des Aktenplanes. Die Landeshauptstadt Potsdam habe hier eine Grundstruktur aufgebaut und befinde sich in der Endphase der Pilotierung (zum Beispiel im Fachbereich E-Government). Für den Sommer 2022 ist der Rollout vorgesehen.

 

Weiterhin ist die Landeshauptstadt Potsdam intensiv mit dem Ausbau der Prozessorientierung und des Prozessmanagements als zentrales Fundament für die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen befasst. Die Frage, was andere Kommunen tun, beantwortet Frau Sattler mit dem Verweis auf die Kooperationen von Bund, Ländern und Kommunen in sogenannten Themenfeldern. Hier arbeiten die Bundesländer mit den Kommunen zusammen und treiben Aufgaben zur Nachnutzung für alle (Einer für alle (EfA)-Prinizip) voran.

 

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Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=12149&TOLFDNR=144268&selfaction=print