20.01.2022 - 4.2 Übernahme von Erschließungskosten für städtisch...

Beschluss:
abgelehnt
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Von Seiten der Verwaltung wird unter Verweis auf den Vertrag mit dem VGS darauf hingewiesen, dass die LHP die Erforderlichkeit hier nicht sieht und damit empfohlen wird, den Antrag abzulehnen.

 

Herr Dr. Wegewitz stellt den Antrag zur Abstimmung:

Herr Wobeto nimmt an der Abstimmung nicht teil.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Erschließungskosten für das städtische Grundstück der Kleingartensparte Angergrund aus der Stadtkasse übernehmen zu lassen.

 

Es handelt sich um 4.733,39 Euro für die Erschließung mit elektrischem Strom und die Inbetriebnahme von Wasserpumpen für die Wasserversorgung der Kleingärten.
 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

3

Ablehnung:

5

Stimmenthaltung:

0