20.01.2022 - 4 Bericht des Unterausschusses und der Arbeitsgem...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 20.01.2022
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
UA JHP
Herr Ströber berichtet, dass der Unterausschuss Jugendhilfeplanung am 13.01.2022 getagt hat.
Die Teilnahme der Fachbereichsleitung am Unterausschuss sei geklärt und sichergestellt.
Im Rückblick auf dem Jugendhilfeausschuss am 16.12.2021 habe man besprochen, dass zukünftig Tagesordnungspunkte mit Gästen vorzuziehen seien. Weiterhin kritisierte Frau Dr. Müller den gefassten Beschluss zum Änderungsantrag von Frau Frenkler zu Kinder mit besonderen Bedarfen sowie die Infragestellung der fachlichen Expertise der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 Kita im Ausschuss. Der Unterausschuss spricht sich grundsätzlich dafür aus, dass die fachlichen Expertisen der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 stärker zu beachten und zu gewichten sind. Frau Frenkler habe zudem nochmal bekräftigt, dass die Leistungen pflichtig seien und dies bereits in einer der Sitzungen des Jugendhilfeausschusses durch die Verwaltung bestätigt worden sei. Man wolle im Anschluss an den Bericht, wie bereits zu Beginn der Sitzung angekündigt, eine neue Formulierung des Änderungsantrages, welche durch den Unterausschuss beschlossen wurde, in den Jugendhilfeausschuss einbringen und erneut abstimmen lassen. Zum Tagesordnungspunkt 4.2 „Information zum Bundes- und Landesprogramm "Aufholen nach Corona"“ wurden, wie im Jugendhilfeausschuss besprochen, durch die Verwaltung zu den Schulsozialarbeitern weitere Informationen nachgereicht. Durch Frau Finke-Jetschmanegg wurde ergänzt, dass die Schulsozialarbeiter zum 01.02.2022 oder 01.03.2022 ihren Dienst beginnen werden und in bestehende Teams mit aufgenommen werden. Man habe aus 3 Stellen á 40 Stunden 4 Stellen á 30 Stunden geschaffen. Die Schulsozialarbeiter werden präventiv soziale Themen, vorzugsweise an den Schulen, bearbeiten. Sie werden nicht nur selber tätig sein, sondern auch Netzwerk- und Kooperationspartner integrieren. Die Stellen seien zunächst befristet bis 31.07.2023 und sollen danach in von der Landeshauptstadt Potsdam vorgesehenen Stellen übergehen.
An den Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 Hilfen zur Erziehung Lutz Küken sei die Dringlichkeit der Übersendung eines Mitgliedes für den Unterausschuss als Nachrücker für Frau Frehse übermittelt worden.
Weiterhin habe man besprochen, dass eine Themenplanung für 2022 für den Unterausschuss nicht möglich sei, solange die neue Gremienstruktur noch nicht vorliege. Zunächst sei dann nämlich die Rolle des Unterausschusses zu klären. Man ziehe dafür eine Klausurtagung in Erwägung. Der Unterausschuss bittet darum den ersten Entwurf der neuen Gremienstruktur vorgelegt zu bekommen, um den Arbeitsstand betrachten und bewerten zu können. Es sei wichtig, dass die Fachbereichsleitung an der Diskussion beteiligt werde.
Anschließend wird erneut zum Tagesordnungspunkt 8.4 „Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam für das Haushaltsjahr 2022, 21/SVV/1248“ des Jugendhilfeausschusses vom 16.12.2021 der Änderungsantrag von Frau Frenkler behandelt.
Frau Lauffer erläutert, dass man innerhalb der Verwaltung in der Abstimmung sei, wie das Geld für das aktuell begonnene Kalenderjahr eingestellt werden könne. Herr Reimann ergänzt, dass eine Abänderung des Antrages mit dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Herrn Heuer abgestimmt sei und zum Prozedere geklärt sei, dass der heute abgestimmte Beschluss so in die nächste Stadtverordnetenversammlung einfließen könne.
Die Verwaltung habe laut Frau Aubel bereits in der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 Kita zugesagt, dass es sich um eine sogenannte Pflichtleistung dem Grunde nach handle. Es sei jedoch nach wie vor nicht gelungen die Mittel aus dem Geschäfts- bzw. Fachbereich zu etatisieren. Der Antrag müsse beschlossen werden und dann die entsprechende Deckungsquelle gefunden. Im gestrigen Hauptausschuss habe man bereits für den Bereich Kita einen deutlichen Aufwuchs seitens des Kämmerers in Höhe von 5,4 Millionen Euro bekommen. Unterschiedliche Aspekte würden dazu führen, dass die bisher eingeplanten Gelder für den Bereich nicht auskömmlich seien. Der Mehrbedarf sei durch den Geschäftsbereich Finanzen, Investitionen und Controlling plausibilisiert worden und würden mit der Beschlussfassung des Haushaltes etatisiert. Die 800.000 Euro könnten jedoch nicht davon genommen werden. Zielführend sei, wenn man die konkret benötigte Summe seitens der Verwaltung eruiere und den Änderungsantrag entsprechend mit einem „…bis zu…“ ergänzen würde. Dies findet allgemeine Zustimmung durch die Mitglieder.
Herr Reimann stellt die geänderte Drucksache zur Abstimmung.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Die Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam für das Haushaltsjahr 2022 mit dem
Haushaltsplan und seinen Anlagen.
Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage) und wird ergänzt durch folgenden Änderungsantrag:
In den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam für das Jahr 2022 sind zur Erfüllung der pflichtigen Leistungen für Kinder mit besonderem Bedarf in Kindertagesstätten gemäß KitaG § 12 bis zu 800 T€ einzustellen.
Die für die Umsetzung dieser Pflichtaufgabe aufzuwendenden Mittel sind für die Folgejahre in der jeweils erforderlichen Höhe zusichern.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Herr Otto fragt, wofür die Gelder voraussichtlich verwendet werden würden. Frau Aubel antwortet, dass vor allem die Stärkung der Personaldecke der jeweiligen identifizierten Standorte im Vordergrund stehe.
Die bisher von Frau Frenkler betitelten 800.000 Euro seien durch einen Maßnahmenkatalog eruiert worden. Herr Kaiser fragt, ob dieser einsehbar sei. Frau Frenkler führt aus, dass der bisherige eine ältere Fassung sei und dieser aktuell durch die UAG Qualität aktualisiert werde. Sobald dies abgeschlossen sei, werde man sicher auch eine Vorstellung im Jugendhilfeausschuss planen.
AG Kita
Die AG hat nicht getagt.
AG HzE
Die AG hat nicht getagt.
AG JuFö
Die AG hat nicht getagt.
Reg AG 1
Die AG hat nicht getagt.
Reg AG 2
Die AG hat nicht getagt.
Reg AG 3
Die AG hat nicht getagt.