20.01.2022 - 8 Sonstiges

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Herr Ströber berichtet, dass er einen ersten Einblick in das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) bekommen hätte. Er fragt, ob es in der Verwaltung ein Gremium gebe, welches sich mit den kommenden und bestehenden Regelungen beschäftige. Weiterhin erläutert er, dass es in dem Gesetz auch Veränderungen zur Thematik Kinder im Ausland gebe. Er fragt in diesem Zusammenhang, ob es in Potsdam Träger gibt, die Auslandsmaßnahmen durchführen und ob es Potsdamer Jugendliche gibt, die im Ausland im Zuge von Auslandsmaßnahmen untergebracht seien. Abschließend fragt er eine Übersicht oder Synopse der Verwaltung zu Beschlüssen des Jugendhilfeausschusses an, da der Unterausschuss Jugendhilfeplanung den Stand der Umsetzung eruieren möchte.

 

Frau Aubel antwortet, dass es ihres Erachtens noch kein durch die Verwaltung gesteuertes, übergeordnetes Gremium gebe, dass sich mit dem KJSG und seinen Neuerungen auseinandersetze. Sie kündigt an voraussichtlich im I. Quartal 2022 durch die Verwaltung dazu zu berichten, d.h. wie stellt sich die Verwaltung die Umsetzung der Änderungen vor und was bedeute das für die Verwaltung. Weiterhin führt sie aus, dass momentan der Übergang der Zuständigkeit zu Teilhabe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung vom Geschäftsbereich Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit in den Fachbereich Bildung, Jugend und Sport in ihrem Geschäftsbereich in Planung sei. In diesem Zusammenhang werde ebenfalls betrachtet, wo man welche Szenarien zur Umsetzung des KJSG sehe (Unterausschuss Jugendhilfeplanung, Arbeitsgemeinschaften nach § 78, etc.).

 

Frau Aubel und Frau Lauffer sagen zu, dass Informationen zu Auslandsmaßnahmen für das Protokoll nachgereicht werden. Entsprechender Nachtrag durch die Fachbereichsleitung: die LHP führe seit vielen Jahren keine Auslandsmaßnahmen im Rahmen von Hilfen zur Erziehung durch. Dies beruht auf einer Grundsatzentscheidung der Fachbereichsleitung vor ca. 10 Jahren.

 

Frau Frenkler fragt zum Rahmenkonzept Kinderschutz wie es damit weitergehe und wünscht einen aktuellen Sachstand im nächsten Jugendhilfeausschuss.

 

Herr Kaiser berichtet, dass ihn einige E-Mails von Erzieher*innen erreicht hätten, ob der von der Bundesregierung beschlossene Coronabonusr diese Berufsgruppe verbindlich sei. Die AWO hätte diesen seinen Mitarbeiter*innen in 2020 ausgezahlt. Er bittet die Verwaltung darum die Träger daran zu erinnern. Frau Aubel sagt zu, dass in der Verwaltung geprüft werde, welche Träger dies noch nicht getan hätten. Eine Erinnerung sei nützlich, denn die Zahlungen seien über die Verwaltung erstattungsfähig.

 

Abschließend kündigt Herr Reimann an, dass die 1. Strategieklausur des Jugendhilfeausschusses am Donnerstag, den 10.03.2022 und die 2. Strategieklausur am Donnerstag, den 05.05.2022 stattfinden werden. Die konkreten Uhrzeiten werden noch nachgereicht.