20.01.2022 - 3.1 Vorstellung Gutachter Kita-Gebühren -Institut f...

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Herr Wagner, Institut für Public Management (IPM) am Institut für Prozessoptimierung und Informationstechnologien GmbH, berichtet anhand einer Präsentation (Anlage 1).

 

In der anschließenden Diskussion fragt Herr Otto inwieweit der Jugendhilfeausschuss am Gutachtenerstellungsprozess beteiligt werde. Herr Wagner antwortet, dass man nur bei Unklarheiten während der Recherche gegebenenfalls noch einmal auf die einzelnen Fraktionen zu kommen werde. Im weiteren Verlauf wird vom Kreiskitaelternbeirat die Auswahl des Institutsr Public Management (IPM) zur Erstellung des Gutachtens kritisiert. Es liege laut Herrn Witzsche keine juristische Expertise vor, welche zur Einschätzung der Vorkommnisse jedoch relevant sei. Weiterhin äert er Kritik an der Vergabe. Laut des Beschlusses 19/SVV/0611 vom 11.09.2019 hätten der Jugendhilfeausschuss, der Hauptausschuss und der Rechnungsprüfungsausschuss an der Vergabe beteiligt werden sollen, was nicht geschehen sei. Herr Witzsche fordert im Namen des Kreiskitaelternbeirates den Widerruf der Vergabe und eine Wiederholung des Vergabeverfahrens.

 

Auch Frau Frenkler kritisiert die nicht erfolgte Beteiligung der entsprechenden Ausschüsse laut Beschluss und fragt welche juristischen Kompetenzen bei IPM vorliegen. Sie verweist auf aus ihrer Sicht fehlerhafte Einträge auf deren Homepage und kritisiert bereits erstellte Gutachten durch IPM in der Vergangenheit.

 

Frau Aubel bestätigt, dass keine Beteiligung der entsprechenden Ausschüsse an der Auswahl des Gutachters stattgefunden habe. Sie sagt eine Auskunft für das Protokoll zu (Anlage 2).

 

Herr Otto bittet darum, den Ausschreibungstext zur Verfügung gestellt zu bekommen (wird per E-Mail zugestellt).

 

Sonstiges

 

Corona in Kindertagesstätten

 

Frau Aubel berichtet zur aktuellen Situation in Kitas bezüglich der Pandemie. Man habe hohe Inzidenzen in Kitas und Grundschulen. Diese seien sehr hoch in der Kohorte der 5- bis 9-Jährigen. Man liege bundesweit an der Spitze. Am selbigen Tag habe eine Videokonferenz mit dem Ministerium für Bildung und Sport (MBJS) stattgefunden. Für das Land Berlin seien ab dem 24.01.2022 Einschränkungen in den Betreuungsumfängen in Kitas geplant, d.h., man arbeite im eingeschränkten Regelbetrieb. Für das Land Brandenburg lote man auf Nachfrage derzeit die Situation aus. Frau Aubel wies in der Videoschalte darauf hin, dass die Träger aktuell vor großen Herausforderungen stünden, wenn das Personal in Quarantäne muss oder erkrankt sei. Das MBJS verwies hier auf die Regelungen des letzten Kalenderjahres. Die Träger seien in der Eigenverantwortung, den Betrieb abzusichern. Sollte zu wenig Personal vorhanden sein, müssten Schließungen im eigenen Ermessen erfolgen. Dies finde in dem Fall nicht über Anweisung des Gesundheitsamtes statt, nur bei Infektionen in den Einrichtungen. Weiterhin werde eine Testpflicht in Kitas zum 07.02.2022 eingeführt, das heißt es muss für die Kinder an mindestens zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche ein in Häuslichkeit durchgeführter Testnachweis erbracht werden. Das erfolge analog zum Schulsystem mit Unterschrift der Eltern. Die Tests werden den Eltern zur Verfügung gestellt. Laut einer Abfrage ihres Geschäftsbereiches seien alle Träger in der Lage die Eltern mit Tests auszustatten. Die Testung ab dem 07.02.2022 sei also sichergestellt. Sollten Eltern ihre Kinder nicht testen lassen wollen, gebe es ein Betretungsverbot. Die Richtlinie, die Kosten für die Testung gegenüber dem Land abzurechnen, liege seit gestern vor. Der Erstattungsprozess sei also sichergestellt. Wie sich die Testpflicht für die Kitas auf das Infektionsgeschehen auswirken werde, sei noch nicht absehbar. Die Dynamik sei zu hoch. Der Geschäftsbereich folge der Bundes- und Landeslinie. Demnach seien aktuell keine weiteren Maßnahmen geplant. Man sei im Fachbereich Bildung, Jugend und Sport aber vorbereitet, sofern das Land erneut eine Notbetreuung installiere. Auch dies sei vom Land in der Videokonferenz benannt worden und werde jetzt vorbereitet.

 

Herr Witzsche fragt zur Testpflicht, wie die Träger den Eltern gegenüber argumentieren wollen, dass ein Betretungsverbot für nicht getestete Kinder bestehe, obwohl diese doch einen Rechtsanspruch auf Kita-Betreuung hätten. Frau Aubel antwortet, dass ihrerseits dazu keine Aussage möglich sei.

 

Erste Erfahrungen zur Rufbereitschaft und Kinderschutzhotline

 

Frau Lauffer berichtet auf Nachfrage von Herrn Kulke zu den ersten Erfahrungen zur Rufbereitschaft und der Kinderschutzhotline, dass in den ersten zwei Wochen seit Anfang des Jahres ca. 8 Meldungen bzw. Einsätze im Zuge der Rufbereitschaft an die Arbeitsgruppenleitungen gemeldet wurden. Durch Selbstmelder sowie durch Polizei und Feuerwehr seien die Jugendlichen im öffentlichen Raum aufgegriffen worden. Die Teams der Rufbereitschaft wechseln pro Woche. Die Kinderschutzhotline werde von Polizei und Feuerwehr genutzt, wenn Jugendliche nachts aufgegriffen würden.

 

Herr Kulke dankt für den Bericht und fügt an, dass es in 2020 62 Inobhutnahmen gegeben hätte. Die genannten Zahlen von Frau Lauffer ließen seiner Meinung nach demnach eine deutlich höhere Tendenz für das aktuelle Jahr erkennen. Er fragt wie das zu leisten sei, wo doch bekanntlich eine Überlastung im Jugendamt herrsche. Herr Pfeiffer antwortet, dass die genannten 8 Einsätze Verdachtsmeldungen seien, welche nicht immer eine Inobhutnahme mit sich ziehen würden. Eine Hochrechnung auf das Jahr sei also noch nicht möglich. Frau Lauffer ergänzt, dass man bei der Planung von durchschnittlich zwei bis drei Meldungen pro Woche ausgegangen sei.

 

Herr Kulke bittet darum, in der März- oder Aprilsitzung des Jugendhilfeausschusses eine Vorstellung der Rufbereitschaft und Kinderschutzhotline zu erhalten. Frau Lauffer und Herr Pfeiffer führen aus, dass eine Evaluierung nach Ablauf der ersten 6 Monate geplant sei. Eine Vorstellung vorab im Ausschuss sagen sie aber zu.

 

Frau Frenkler fragt nach den Kontaktdaten der Rufbereitschaft und Kinderschutzhotline. Diese seien auf der Homepage zu finden bzw. den Trägern durch die Verwaltung zugestellt worden. Die Weiterleitung an das Diensthandy des zuständigen Sozialarbeiters erfolge nur durch die Polizei und Feuerwehr.

 

PAUSE 17:54 18:05 Uhr