15.02.2022 - 3.2 Errichtung einer dauerhaften Zweigstelle der Mu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Wollenberg bringt den Antrag ein.

 

Frau Lupuleak ergänzt, dass sie den Antrag begrüße, im unterversorgten Potsdamer Norden eine dauerhafte Zweigstelle zu errichten. Die Kosten für die Zweigstelle (Personal, etc.) müssten in den Haushalt eingebracht werden.

 

Frau Schkölziger begrüßt den Antrag, die Bedarfe seien vorhanden. Im Namen ihrer Fraktion bittet sie darum, folgende Ergänzung im Antrag vorzunehmen: „…Angliederung der Zweigstelle vorzugsweise an einer allgemeinbildenden Schule…“, da es ansonsten zu eng gefasst sei.

 

Herr Viehrig fragt wie hoch die finanziellen Mittel zu veranschlagen seien. Frau Lupuleak antwortet, dass die Folgekosten p.a. insgesamt bei ca. 1 Mio. Euro liegen würden: Miete an den Kommunalen Immobilienservice ca. 33.000 Euro, Betriebskosten an den Kommunalen Immobilienservice ca. 31.000 Euro, Personalkosten (Zweigstellenleitung, Lehrkräfte, Verwaltung) ca. 907.600 Euro.

 

Herr Schulz fragt, ob eine Doppelnutzung der Räume zwischen Musikschule und Schule möglich sei. Frau Lupuleak antwortet, dass diese Doppelnutzung an einigen Schulen alltäglich sei, aber nicht favorisiert werde. Zum einen befänden sich in den Unterrichtsräumen der Musikschule wertvolle Instrumente. Zum anderen könne man nicht immer von Schule am Vormittag und Musikschule am Nachmittag ausgehen, beides fände auch gleichzeitig statt. Entweder könne die Musikschule die Räume vollumfänglich nutzen oder man sei nur zu Gast.

 

Frau Bartelt betont, dass man sich mit ihrer Fraktion dem Antrag an die konzeptionelle Weiterentwicklung von vor 1 ½ Jahren anschließe und man diesen stärken wolle.

 

Herr Rühling regt an, dass man bei der Planung auch soziokulturelle Räume (z.B. Bandräume etc.) mitdenken solle.

 

Herr Wollenberg schließt ab, dass sich der Antrag und die Planung auf den Haushalt 2023 beziehe.

 

Herr Wollenberg stellt die Drucksache zur Abstimmung.

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Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis ca. 2030 eine dauerhafte Zweigstelle der städtischen Musikschule „Johann Sebastian Bach“ in Krampnitz nach folgenden Vorgaben einzuplanen und einzurichten:

 

Angliederung der Zweigstelle vorzugsweise an eine allgemeinbildende Schule, z. B. die dort geplante weiterführende Schule, mit eigenständigem Zugang zur Musikschule und direkter Verbindung zur Schule

mindestens 15 Unterrichtsräume für die Musikschule (ohne Doppelnutzung)

Einstellung von min. 12 neuen Lehrkräften für den neuen Musikschulzweig

Schaffung 2 weiterer Verwaltungsstellen am Hauptstandort für den neuen Musikschulzweig.

 

Die dafür erforderlichen finanziellen Mittel zur Planung und zum Betrieb sind langfristig in die

Haushaltsaufstellungen einzubeziehen.

Die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen sind bei der Aufstellung des betreffenden Bebauungsplanes zu berücksichtigen.

Die genaue Umsetzung ist eng mit der Musikschule und deren Wünschen abzustimmen.

 

Die Eröffnung der dauerhaften Zweigstelle soll nach Möglichkeit mit der Eröffnung der Schule,

spätestens jedoch mit dem erfolgten Aufwuchs von Krampnitz 5.000 ca. 2030 erfolgen.

 

Dem Ausschuss für Bildung und Sport ist jährlich über den Fortschritt der Planung zu berichten.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen

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Anlagen zur Vorlage