15.02.2022 - 5.1 Anfrage von Herrn Sima zum Anwahlverhalten und ...

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Im Vorfeld der Sitzung erfolgte eine schriftliche Anfrage von Herrn Ronald Sima mit der Bitte um Beantwortung in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Sport am 15.02.2022:

 

„Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau stellvertretende Vorsitzende,

 

ich bitte Sie für die kommende Sitzung um Beantwortung der Frage, wie für das kommende Schuljahr das Anwahlverhalten bei den ersten Klassen ist, wie ggf. durch wen gesteuert wird und welcher Maßstab bei Entscheidungen eine Rolle spielt.

Wo gibt es eine Übernachfrage? Und wie wird diese kompensiert?

Wo werden geplante Kapazitäten nicht ausgeschöpft?

Drohen eventuell bei Überbelegungen Einschnitte bei der Realisierung des angegebenen Schulprofils? (z.B. Schule ist musikorientiert, aber ein spezieller Musikraum muss „normaler“ Klassenraum werden…)

 

Bitte leiten Sie ggf. die Frage an die Verwaltung bzw. das StSA weiter. Vielen Dank für Ihre Mühe.“

 

Frau Lauffer erläutert, dass die Anmeldung zum Schulaufnahmeverfahren an der für den Wohnort zuständigen Grundschule mit Benennung zweier Schulen, an denen das Kind aufgenommen werden soll, vom 07.02.2022 bis zum 18.02.2022 stattfinde. Bis zum 25.02.2022 erfolge die Aufforderung zur Schulanmeldung an die Eltern, die ihr Kind nicht angemeldet tten mit einer Anmeldefrist von einer Woche. Frühestens zum Zeitpunkt der Regionalen Ausgleichskonferenzen, vom 26.04.2022 bis 02.05.2022, rden erste Daten zum Anwahlverhalten vorliegen. Bis dahin unterliege das Verfahren einer zu hohen Dynamik, um gesicherte Aussagen zu treffen. Insofern nne man zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen über das Anwahlverhalten für das kommende Schuljahr treffen. Die weiteren Fragen von Herrn Sima könnten daher momentan nicht weiter beantwortet werden.

 

Herr Sima bittet darum, dass von der Verwaltung in der Ausschusssitzung im Mai eine erneute Info zum Verfahren erfolge.

 

zu 5.2 Sperrung der Sportanlagen im Volkspark

 

Die Fraktion DIE LINKE bittet im Vorfeld der Sitzung um eine Stellungnahme und Diskussion im Ausschuss für Bildung und Sport.

 

Da der Betreiber des Volksparks, die Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH (ETBF), die Auflagen der 2. SARS-CoV-2-EindV § 18 vom 23.11.2021 nicht erfüllen konnte und eine Übertragung der Verpflichtung auf Dritte, wie unter 2. SARS-CoV-2-EindV § 18 (3) als Alternative akzeptiert, vor dem Hintergrund der öffentlichen Nutzung des Volksparks durch nichtorganisiert Sport treibende Bürger*innen und weitere Besucher*innen kein gangbarer Kompromiss gewesen sei, hatte sich der ETBF dazu entschlossen, die betreffenden Freisportanlagen zu sperren. Mittlerweile seien die Anlagen wieder für Individualsport geöffnet. Kontaktsport sei weiterhin zu vermeiden. Herr Gessner ergänzt, dass die Verantwortlichkeit und Weisungsbefugnis hierzu beim Entwicklungsträger und nicht bei der Landeshauptstadt Potsdam liege.

 

Herr Rühling fügt an, dass seine Fraktion sich dem annehmen werde, da man auch für die Zukunft verträgliche Voraussetzungen schaffen wolle.

 

Sonstiges

 

Herr Wollenberg informiert darüber, dass im letzten Hauptausschuss verkündet wurde, das ein Planer für das Strandbad Babelsberg nun aus dem Wettbewerb hervorgegangen sei. In Rücksprache mit Frau Eltrop, Geschäftsführerin der Stadtwerke Potsdam GmbH, habe er verabredet, dass vor Einreichung des Bauantrages das Ergebnis des Planungsverfahrens im Ausschuss für Bildung und Sport vorgestellt werde.

 

Weiterhin wird eine gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Bildung und Sportr Juni 2022 geplant. Genauere Informationen folgen.

 

Das Sitzungsformatr die Märzsitzung könne erst nach der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2022 festgelegt werden.

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