16.02.2022 - 4 Bürgerfragen

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Verschiedene Bürgerinnen und Bürger melden sich zu Wort. Insbesondere direkt Betroffene fragen: Die in der Vorlage enthaltenen Pne gäben keinen Aufschluss darüber, was genau in dem Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 177 geplant ist.

 

Herr Wolfram antwortet, der Bebauungsplan sichere lediglich die mögliche spätere Planung, unter anderem für die Verkehrsführung insbesondere im Bereich zwischen den Straßen Am Lehnitzsee und Heinrich- Heineweg. Die eigentliche Verkehrsplanung werde erst später im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens gemacht.

 

Frau Klockow gibt zu bedenken, die Planungsziele in der Vorlage machten schon deutlich, dass eine Verbreiterung des schmalen Wegs zwischen den Straßen Am Lehnitzsee und Heinrich-Heine-Weg vorgesehen sei, die allem Anschein nach nicht ohne Einbezug der anliegenden Grundstücke zu bewerkstelligen sei. Laut Herrn Wolfram ist dieser Ausbau eine mögliche Option.

 

Weitere Bürgerfragen drehen sich im Wesentlichen um das angegebene PlanungszielSicherung der Verkehrsflächen für den Ausbau der Tramtrasse im
Abschnitt zwischen der Nordbrücke der Insel Neu Fahrland und dem Kreuzungsbereich Am Wiesenrand (B2)/Am Lehnitzsee/Am Rehweg: Der Bebauungsplan beschränke sich auf einen sehr kleinen Teil der Planung für die künftige Tramtrasse, die das Neubaugebiet Krampnitz mit der bisherigen Endstation Campus Jungfernsee verbinden soll. Gerade für Neu Fahrland wäre es jedoch wichtig zu wissen, wie diese Trasse insgesamt geplant ist, ob auch eine streckenweise Eingleisigkeit in Frage kommt und ob grundsätzlich über Alternativen zur Straßenbahn nachgedacht wird, etwa Elektro- oder andere Busse.

 

Herr Wolfram antwortet, die rdliche Begrenzung des Geltungsbereichs nach Norden hin sei dadurch begründet, dass dort, im Außenbereich, keine Bauanträge zu erwarten seien. Des Weiteren weist er darauf hin, im Planfeststellungsverfahren werde durchgängig für alle Verkehrswege und Verkehrsmittel geplant. Zu möglichen Alternativen sagt Herr Wolfram, um die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Personennahverkehrs zu gewährleisten, müssten in jedem Fall separate Trassen geplant werden. Es gebe indessen einen deutlichen Auftrag für die Verlängerung der Straßenbahn, die genaue Trassenführung sei aber noch nicht festgelegt. Eventuell gehe man mit verschiedenen Varianten ins Planfeststellungsverfahren.

 

Damit erklärt die Ortsvorsteherin die in Erster Lesung zum Tagesordnungspunkt 3.1 r abgeschlossen.

 

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