17.02.2022 - 4 Bericht des Unterausschusses und der Arbeitsgem...

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Unterausschuss Jugendhilfeplanung

 

Herr Ströber berichtet, dass der Unterausschuss Jugendhilfeplanung am 10.02.2022 getagt hat.

 

Herr Jörn Kurth sei von der Arbeitsgemeinschaft nach §78 SGB VIII HzE als neues Mitglied für den Unterausschuss vorgeschlagen worden.

 

Herr Reimann stellt die Nominierung von Herrn Jörn Kurth für den Unterausschuss Jugendhilfeplanung zur Abstimmung.

 

Abstimmung:

einstimmig angenommen

 

Herr Ströber setzt fort, dass der neue Termin für den Unterausschuss für Donnerstag, den 10.03.2022 von 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr festgelegt wurde, da das ursprüngliche Zeitfenster parallel zur Strategieklausur des Jugendhilfeausschusses liege.

 

Im Rückblick auf den Jugendhilfeausschuss am 20.01.2022 habe man sich verständigt, dass es Irritationen zum Antrag Kinder mit besonderen Bedarfen gegeben habe. Der Antrag konnte nicht im Finanzausschuss behandelt werden, da dieser zeitgleich getagte habe. Die Position sei durch die Stadtverordneten aufgenommen, sei aber nicht wortgleich beschlossen worden. Das Problem sei ein organisatorisches gewesen, da der Antrag nicht im Ratsinformationssystem stand (dies führe in der Stadtverordnetenversammlung zur Irritationen). Die Mittel seien nun einzustellen, aber aus den Ressourcen des Fachbereiches Bildung, Jugend und Sport. Eine weitere Verständigung dazu werde über die Arbeitsgemeinschaft nach §78 SGB VIII Kita erfolgen. Im Jugendhilfeausschuss werde eine Sachstandinfo platziert. Herr Pfeiffer habe versprochen, dass für das beschlussgebundene Geld Haushaltsreste gesucht werden, so dass keine Mittel woanders gestrichen werden müssten.

 

Weiterhin habe der Unterausschuss in der letzten Jugendhilfeausschusssitzung verkündet, dass der Unterausschuss um einen Sachstand zur Gremienstruktur bitte. Dies sei wichtig für die Diskussion zur Aufgabe und Funktion des Unterausschusses. Es wurde angeregt dies in der Strategieklausur des Ausschusses zu besprechen. Die Fachbereichsleitung kündigt an, dass es dort um haushaltsrelevante Themen gehen und sich die zweite Klausur in 2022 mit Inhalten befassen werde. Es wurde festgehalten, dass vor allem die sozialräumliche Kommunikation via Gremien zum Teil obsolet sei. Sie findet nicht statt und dies erschwere die aktuelle Kommunikation und Kooperation. Die Gremien erwarten eine Entscheidung, sie arbeiten in Unsicherheit oder pausieren. Die Arbeit der Träger/ Einrichtungen sei erschwert. Laut Fachbereichsleitung stünde das neue Format aufgrund der langen Erarbeitungszeit nicht mehr zur Diskussion, sondern solle nach der Vorstellung erprobt werden. Eine Vorstellung/Behandlung im Unterausschuss im April sei angedacht.

 

Zum Gutachter zu den Kita-Gebühren wurde berichtet, dass die ausgewählte Firma tätig sei, danach könne man mit dem Ergebnis arbeiten.

 

Zum Jugendförderplan gebe es aktuell noch verwaltungsinterne Abstimmungen. Erst nach diesem Abschluss könne eine Version veröffentlicht werden.

 

Weiterhin habe man sich mit dem Thema Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses und der Umsetzung eines Beschlussmonitorings beschäftigt. Es gehe um alle Anträge, die im Jugendhilfeausschuss behandelt wurden. Der Jugendhilfeausschuss habe Richtlinienkompetenz, d.h. unter anderem Bericht zu erstatten oder ein Ergebnis zu präsentieren. Es wird vorgeschlagen im Jugendhilfeausschussprotokoll einen Themenspeicher anzulegen und Widervorlagetermine zu notieren. Eine Themen-/Wiedervorlageübersicht solle dann separat geführt und regelmäßig gesichtet und geprüft werden.

 

Mit Blick auf den Jugendhilfeausschuss am 17.02.2022 habe man festgestellt, dass sich die Disziplin und Redebegrenzung verbessert habe.

 

Es wurde gefragt, wie die Rückzahlung von Elternbeiträgen im Rahmen der Kita-Notbetreuung geplant sei. Dafür sei laut Fachbereichsleitung keine Deckungsquelle gefunden worden. Somit könne seitens der Verwaltung keine Erstattung von Elternbeiträgen erfolgen. Es gebe eine rechtliche Recherche dazu, der Verwaltungsstab werde am 11.02.2022 eine Entscheidung treffen. Frau Frenkler habe vorgeschlagen gemeinsam an das Land Brandenburg heran zu treten, welches dann auch die Deckungsquelle wäre.

 

Man werde sich im Unterausschuss mit „Inklusion“ beschäftigen, da es für manche Umsetzungsbedarfe längere Vorlaufzeiten gebe. Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sei vom Land noch nicht in ein Ausführungsgesetz herunter gebrochen. Die Fachbereichsleitung werde weiterhin im Unterausschuss dazu berichten.

 

Herr Kaiser bekräftigt abschließend, dass eine zeitnahe Vorstellung der neuen Gremienstruktur, vor allem mit Blick auf die Regionalen Arbeitsgemeinschaften, sehr wichtig sei. Er bittet um eine Information, sobald es da etwas Neues gebe.

 

Arbeitsgemeinschaft nach §78 SGB VIII Kita

 

Frausch berichtet, dass die AG am 08.02.2022 getagt hat.

 

Pandemie

Die Personalausfälle seien in der gesamten Trägerlandschaft spürbar. Die Landeshauptstadt Potsdam erläuterte die Vorgehensweise zur Notbetreuung. Träger erhalten ein Formular zur Meldung der vorrangigen Weiterbetreuungssituation. Behördliche Schließung durch das Gesundheitsamt sei nicht zu erwarten, da die Eindämmungsverordnung des Landes keine Schließungen vorsehe. Der Kitaelternbeirat wünsche PCR-Pooltestung für Kinder, anstatt Antigenschnelltests. Landeshauptstadt Potsdam gab auf Grundlage der Einschätzung des Gesundheitsamtes bekannt, dass diese Testung aufgrund der hohen Inzidenzen nicht durchführbar sei. Träger sprechen sich ebenfalls gegen die Pooltestung aus. Der Unmut der Elternschaft über die Fortzahlung der Elternbeiträge, wenn Kinder wegen Personalausfällen nicht betreut werden können, sei deutlich wahrzunehmen.

 

Kinder mit besonderen Bedarfen

Durch die positive Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung rden Mittel aus dem Haushalt des Geschäftsbereiches Bildung, Kultur, Jugend und Sport der Landeshauptstadt Potsdam beschafft. Für die Kinder sei die schnelle Umsetzung sehr dringlich, insbesondere für die ermittelten Standorte mit vermehrten Bedarfen.

 

Einheitliche Elternbeiträge

Der erarbeitete Entwurf der Satzung für die Kindertagespflege befinde sich in der Rechtspfung. Sobald die Prüfung abgeschlossen sei, werde eine Empfehlung für einheitliche Kitaelternbeiträge erarbeitet. Die Verwaltung plane, die Tagespflegesatzung Ende Februar in den Gremiengang der Stadtverordnetenversammlung zu schicken. Der Entwurf werde in einer Sondersitzung der Arbeitsgemeinschaft nach §78 SGB VIII Kita im März 2022 besprochen.

 

Fortschreibung Kita-Finanzierungsrichtlinie 2022

r das Jahr 2022 rden Tarifentwicklungen und Inflation berücksichtigt (1,8% auf Personalkosten sowie 3,37% Inflationsanpassungen). Für die Jahre 2023/2024 sei die Entwicklung noch offen. Es gelte Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen für Kindertageseinrichtungen in der UAG Finanzierung zu entwickeln, die Planungssicherheit auf beiden Seiten bewirken.

 

Frau Frenkler merkt zur Wiedervorlage im Jugendhilfeausschuss an: zu Beschlüssen zur Kitafinanzierungsrichtlinie gebe es Termine, die zu überprüfen und dem Jugendhilfeausschuss vorzulegen seien und man müsse über die Elternbeitragsregelung sprechen.

 

Arbeitsgemeinschaft nach §78 SGB VIII HzE

 

Herr Küken bittet die Fachbereichsleitung im Namen der Arbeitsgemeinschaft um Teilnahme in einer der nächsten Sitzungen. Es wird vereinbart, dass er eine Einladung an das Sekretariat schickt.

 

Er begrüßt, dass Herr Kurth, entsandt von der Arbeitsgemeinschaft nach §78 SGB VIII HzE, jetzt im Unterausschuss Jugendhilfeplanung vertreten ist.

 

Weiterhin bekräftigt auch die Arbeitsgemeinschaft, dass die zeitnahe Vorstellung der neuen Gremienstruktur notwendig sei. Man befürchte, dass der regionale Bezug abhandenkomme.

 

Man bittet um Umsetzung der Zusage durch Frau Aubel der Refinanzierung von Schnelltests im stationären sowie ambulanten Bereich.

 

Die Situation bei den ambulanten Trägern sei prekär. Kolleg*innen könnten keine Stunden leisten, d.h. die Leistungen, die abzurechnen sind, können nicht erbracht werden. Somit fließen auch keine Gelder, Löhne müssten trotzdem fortgezahlt werden. Es sei zu erwarten, dass Anträge bei der Verwaltung eingehen werden, wie das ausgeglichen werden kann.

 

r 2023 habe man mit dem Jugendamt Veränderungen zur Verselbständigungspauschale vereinbart. Diese müsse aus pädagogischer Sicht zum Einzug gezahlt werden.

 

PAUSE 17:54 18:05 Uhr

 

Arbeitsgemeinschaft nach §78 SGB VIII JuFö

 

Frau Tietz berichtet, dass die Arbeitsgemeinschaft in der letzten Woche getagt habe. Auch hier wünsche man sich eine zeitnahe Bereitstellung der neuen Gremienstruktur, da man die Geschäftsordnung überarbeiten möchte.

 

Frau Lauffer und Herr Pfeiffer werden eine Einladung per E-Mail zur Teilnahme der nächsten Sitzung erhalten.

 

Aktuell vermelden verschiedene Träger, dass sie einen sehr hohen Bedarf an Beratungen wahrnehmen, der momentan noch gedeckt werden kann. Dies könne sich aber bald ändern. Auf Nachfrage von Herrn Pfeiffer erläutert Frau Tietz, dass dies durch die Schulsozialarbeiter sowie die Fachstellen gemeldet werde. Man habe sehr viele Anfragen zur Beratung, und die Weitervermittlung für therapeutische Hilfe sei nur mit langer Wartezeit zu bekommen. Die Überbrückung werde versucht durch die Träger abzudecken. Auch Frau Krönes und Herr Reimann bestätigen, dass auch bei ihrer täglichen Arbeit die Anfragen von Woche zu Woche steigen (zu Themen wie Angststörungen, Suizid, etc.).

 

Zu den PLUS-Programmen werde das aktuell veränderte Antragsverfahren sehr kritisch wahrgenommen, d.h. die zu fördernden Projekte (max. 1 Projekt pro Schule, max. 5 Projekte pro Träger) seien zu wenig. Die PLUS Projekte seien ein der Mittel, um den Pandemiefolgen entgegenwirken zu können und man hoffe, dass man dazu gemeinsam ins Gespräch kommen könne.

 

Reg AG 1

 

Die AG hat nicht getagt.

 

Reg AG 2

 

Die AG hat nicht getagt.

 

Reg AG 3

 

Die AG hat nicht getagt.