17.02.2022 - 9 Sonstiges

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Frau Lauffer informiert gemäß des Beschlusses DS 21/SVV/0819 „Auswahl eines geeigneten Trägers für den Betrieb von neuen (nicht in Trägerschaft der Gemeinde) im Bedarfsplan ausgewiesenen Kindertagesbetreuungsstandorten - Kriterien und Verfahren“ den Jugendhilfeausschuss zum Trägerauswahlverfahren am Kitastandort Hermann-Mattern-Promenade, dass dieses in der vergangenen Woche abgeschlossen wurde. Im Ergebnis des Verfahrens habe sich die Auswahlkommission für die Bewerbung des Träger „Die Kinderwelt gGmbH“ entschieden und ernennt diesen zum Träger der Einrichtung. Der Start der Einrichtung sei für das Kitajahr 2022/2023 vorgesehen.

 

Herr Ströber ergänzt als Mitglied der Auswahlkommission, dass die Teilnahme einen sehr hohen zeitlichen Aufwand mit sich gebracht hätte und bittet für zukünftige Auswahlverfahren auch die anderen Mitglieder des Ausschusses um Teilnahme. Weiterhin müsse man dringend über die in der Ausschusssitzung vom 07.10.2021 abgestimmte Matrix (DS 21/SVV/0819 „Auswahl eines geeigneten Trägers für den Betrieb von neuen (nicht in Trägerschaft der Gemeinde) im Bedarfsplan ausgewiesenen Kindertagesbetreuungsstandorten - Kriterien und Verfahren“) sprechen, wenn man eine größere Trägervielfalt in der Landeshauptstadt Potsdam herstellen möchte. Es wird vereinbart, das Thema in der nächsten Sitzung zu behandeln.

 

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz habe die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für kommunale Angebote zur Aufnahme, Integration und Unterbringung geflüchteter Menschen veröffentlicht, berichtet Herr Pfeiffer. Die Förderrichtlinie für das Budget sei für die Jahre 2022 bis 2024 gültig. Die Landeshauptstadt Potsdam erhalte vom Land 404.950 Euro. Zusätzlich sei ein Eigenanteil von 30% erforderlich. Im Rahmen dieser Mittel seien mehrere Vorhaben wie die Integrationsschulsozialarbeit (ISSA), Ein Quadratkilometer Bildung im Schlaatz (Freudenbergstiftung) sowie Stärkung der heilpädagogischen Kitafachberatung zur Integrationsförderung von Kindern im Kitaalter in Planung. Für die kurz- und mittelfristige Nutzung der Mittel sei zunächst die fachbereichsinterne (Fachbereich Bildung, Jugend und Sport) Festlegung der zu beantragenden Projekte inklusive der Absicherung des kommunalen Eigenanteils relevant. Danach finde die Abstimmung mit dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration zur Aufteilung der Mittel statt. Eine erste Vorabsprache habe in etwa eine 50 zu 50 Verteilung ergeben. Ziele des Integrationsbudgets seien die Unterstützung des gesellschaftlichen Zusammenhalts sowie der gleichberechtigten gesellschaftlichen Integration und aktiven Teilhabe von Migrant*innen. Einzelförderziele mit explizitem Bezug zum Fachbereich Bildung, Jugend und Sport seien die berufliche Orientierung, berufliche Integration und Arbeitsmarktintegration, die Förderung der Integration in Kitas und Schulen und die Förderung der interkulturellen Kompetenz Beschäftigter und der interkulturellen Öffnung von Behörden und Einrichtungen.

 

Frau Dr. Müller schließt an, dass es lange Diskussionen zwischen der Stadt und dem Land dazu gegeben hätte. Sie fragt nach welchen Kriterien diese Mittel dann vergeben würden und wie die Vergaben für den Fachbereich Bildung, Jugend und Sport bestimmt würden. Die Informationen werden laut Herrn Pfeiffer in der nächsten Ausschusssitzung nachgereicht.

 

Herr Pfeiffer schlägt vor, die für den 10.03.2022 geplante 1. Strategieklausur des Jugendhilfeausschusses abzusagen, da es zur Abfrage von Bedarfen zur Haushaltsplanung 2023/2024 bei den Ausschussmitgliedern lediglich 4 Rückmeldungen gegeben habe und ebenfalls noch keine Eckwerte der Kämmerei bis dahin vorliegen werden. Die inhaltlichen Themen könnten in der bereits angekündigten Strategieklausur am Donnerstag, den 05.05.2022 behandelt werden. Es erheben sich keine Widersprüche und Herr Reimann bestätigt den Vorschlag.

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