17.02.2022 - 3.3 Aktuelle Coronathemen

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Frau Lauffer berichtet, dass durch die am 01.02.2022 verkündete vierte Änderung der zweiten SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung die vorrangige Weiterbetreuung (Notbetreuung) ermöglicht wurde. Wenn bestimmte Bedingen vorliegen, können die Landkreise und kreisfreien Städte die Notbetreuung aktivieren. Definiert wurde, welche Kinder einen Anspruch auf eine Notbetreuung haben, falls die Betreuung nicht mehr für alle Kinder möglich sein sollte (Unmöglichkeit der Betreuung):

 

-          Betreuung ist eingeschränkt oder ausgeschlossen

-          Zahl der Betreuungskräfte reicht nicht mehr aus um Betreuungsangebot während der

regelmäßigen Öffnungszeiten aufrecht zu erhalten

 

Es fände jedoch keine grundsätzliche Schließung der Einrichtung im Vergleich zu vergangenen Entscheidungen statt.

 

Einen Anspruch auf Notbetreuung haben:

 

-          Kinder, die aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls zu betreuen sind,

-          Kinder, von denen mindestens ein Personensorgeberechtigter in kritischen Infrastrukturbereichen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg beschäftigt ist, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann,

-          in begründeten Einzelfällen Kinder von Alleinerziehenden, soweit eine häusliche oder

sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann.

 

Zur Sicherstellung der Erreichbarkeit und für fortlaufend in der Praxis entstehende Fragen/Anliegen der Träger hat die LHP eine gesonderte E-Mail-Adresse und eine Telefon-Hotline eingerichtet. Somit sei eine umgehende Begleitung in problematischen Situationen möglich.

 

Eltern und Träger machten deutlich, dass insbesondere aufgrund des großen Verständnisses für die Lage und das anhaltende Suchen nach individuellen Lösungen auch ein Zeichen wäre, die Elternbeiträge temporär auszusetzen. Deutliche Signale wurden gegenüber dem zuständigen Ministerium gesendet. Frau Lauffer führt an, dass eine kurzzeitige Unterbrechung der Betreuung nach Aussage des Ministeriumsr Bildung, Jugend und Sport grundsätzlich nicht zum Entfallen der Beitragspflichthre. Es müsse mindestens ein Montag Ausfall am Stück vorliegen, um keine Beiträge zahlen zu müssen. Momentan berate man, wie man individuell reagieren könne.

 

Außerdem wurde mit dem Bereich Statistik und Wahlen ein ressourcenschonendes Monitoring erarbeitet. Das Monitoring erhebt durch eine simple Online-Befragung die Anwesenheit des vorhandenen pädagogischen Personals sowie die Anwesenheit der Kinder.

 

In der anschließenden Diskussion macht Frau Frenkler deutlich, dass ein Chaos in den Kitas entstehen würde, wenn die Eltern nicht so kooperativ wären. Hier müsse eine finanzielle Entlastung für diese her. Aus ihrer Sicht sei das Landesaufgabe, weil es sich auch um ein Landesgesetz handle. Sie bittet die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses gemeinschaftlich kurzfristig zu handeln. Frau Dr. Müller plädiert um Anerkennung der Tatsache, dass Leistungen, die aus welchen Gründen auch immer nicht erbracht würden, nicht bezahlt werden müssen. Weiterhin müsse man eruieren, wie man als Kommune sich der Verantwortung stellen könne. Wichtig sei ein eindeutiges Signal zu senden, dass die Position des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport moralisch und rechtlich nicht geteilt werde. Sie befürwortet, dass sich der Jugendhilfeausschuss öffentlich positionieren müsse. Ihre Fraktion habe dazu einen Antrag formuliert, die Abstimmung dazu dauere jedoch zu lange, man müsse kurzfristig handeln.

 

Im Laufe der Diskussion wird hierzu ein Konsens ersichtlich. Es wird vereinbart, dass ein offener Brief des Jugendhilfeausschusses, im Namen des Ausschussvorsitzenden, an das Ministerium sowie die Presse übermittelt werden soll.

 

Herr Reimann stellt dies zur Abstimmung.

 

Abstimmung:

einstimmig angenommen

 

Anschließend führt Frau Lauffer weiterhin zur aktuellen Coronalage im Bereich HzE aus, dass alle Kinderschutzfälle wie auch der Ersatz von ausfallenden Fachkräften bewerkstelligt werden kann. Alle Kinderschutzfälle können geprüft und bearbeitet werden. Es sei somit trotz Ausfall keine Gefahr im Verzug und der Bedarf könne abgedeckt werden.

 

Laut Frau Frenkler habe Frau Aubel im Jugendhilfeausschuss am 25.11.2022 zugesichert, dass Schnelltests für Mitarbeiter sowie Sonderausgaben der Träger einfach und pragmatisch abgerechnet werden könnten. Dies sei jedoch bisher noch nicht der Fall und sie bittet die Verwaltung darum sich dem Thema nochmal zuzuwenden.

 

Sonstiges

 

Herr Ströber fragt erneut, ob es Potsdamer Jugendliche gibt, die im Ausland im Zuge von Auslandsmaßnahmen untergebracht seien. Frau Lauffer verneint dies.

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=12167&TOLFDNR=145054&selfaction=print