24.02.2022 - 3.13 Fahrbahnmarkierungen für den Individualverkehr ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Finken bringt den Antrag ein.

 

 

Herr Schenke (Fachbereich Mobilität und Infrastruktur) führt aus, dass die notwendige Sicherheit von Tramabzweigen in der Landeshauptstadt Potsdam gegeben ist. Sowohl die straßenbauliche Situation als auch die Verkehrsorganisation, bestehend aus Verkehrsbeschilderung (wenn erforderlich auch beidseitig aufgestellt) und Fahrbahnmarkierung, lassen an jedem Tramabzweig eine sichere Verkehrsabwicklung zu. Aufgrund ihrer Bedeutung werden diese darüber hinaus explizit sowohl in regelmäßigen Abständen als auch bei Bedarf kontrolliert und aufgefrischt bzw. erneuert.

Aus der polizeilichen Unfallstatistik der letzten Jahre kann darüber hinaus keine besondere Unfalllage für Tramabzweigungen erkannt werden. Auch den Verkehrsbetrieben sind keine besonderen Problemlagen dahingehend bekannt.

Jedoch sind die Fahrer der vereinzelt im Gleisbett landenden Fahrzeuge nach Polizeiangaben häufig durch Alkohol oder aus anderen Gründen oft nicht mehr in der Lage gewesen, ihr Fahrzeug sicher zu führen, was deshalb als unfallursächlich bewertet wurde.

 

 

Herr Finken stellt den Antrag auf Erledigung durch Verwaltungshandeln, welchen der Vorsitzende zur Abstimmung stellt:

 

Abstimmungsergebnis: 7/0/1

 

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