22.02.2022 - 3 Feststellung der Anwesenheit sowie der ordnungs...

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Der Ortsvorsteher stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit mit 2 von 2 anwesenden Ortsbeiratsmitgliedern fest.

 

Feststellung der öffentlichen Tagesordnung

 

Änderungen in der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte

Zur vorliegenden Tagesordnung schlägt Frau Krüger vor, dass der Tagesordnungspunkt 4.1, betr.: Integriertes Stadtentwicklungskonzept Potsdam 2035 (INSEK 2035), nach dem Tagesordnungspunkt 4.3, betr.: Klimarelevante und ökologische Aufwertung von Moorflächen in der Landeshauptstadt Potsdam, aufgerufen und beraten werden soll.

 

Abstimmung:

Die Änderung in der Reihenfolge wird

einstimmig angenommen.

 

Die so geänderte Tagesordnung wird einstimmig bestätigt.

 

Zur Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 16.12.2021 bittet Frau Krüger um folgende Änderung:

Unter dem Tagesordnungspunkt 6, betr.: Informationen des Ortsvorstehers, 6. Spiegelstrich, sollte der Satz, „Ironischerweise würde dies bedeuten, dass die Straße "Am Friedrichspark" von nun an zum Ortsteil Satzkorn gehört.“, erläutert werden. Herr Spira führt aus, dass in der Sitzung des Ortsbeirates am 07.10202 in einem Änderungsantrag von diesem unter anderem darauf hingewiesen wurde, dass die Straße "Am Friedrichspark" fälschlicherweise nicht zur Ortslage Satzkorn gehört, sondern zu Marquardt. Zum Änderungsantrag gehörten noch 3 weitere Änderungsvorschläge. Darunter auch, dass im Tulpenweg wegen des Busverkehres der Winterdienst notwendig sei.

Diese Änderungen wurden in der Stadtverordnetenversammlung am 01.12.2021 als Gesamtpaket komplett abgelehnt. Es hätte eigentlich bekannt sein müssen, dass der Winterdienst z.B. auf Buslinien nicht abgelehnt werden kann, weil die Kommunen landesgesetzlich dazu verpflichtet sind.

 

Ironisch betrachtet, hat die Stadtverordnetenversammlung mit der Ablehnung dieses Änderungsantrages einen Territoriumstausch zwischen Marquardt und Satzkorn ohne ein entsprechendes förmlichen Verfahren vollzogen.

 

Die so geänderte Niederschrift wird einstimmig bestätigt.