16.03.2022 - 4.7 Rechtzeitige Vorlage der Haushaltssatzung 2023/...

Beschluss:
abgelehnt
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Frau Strobel (Geschäftsstelle Haushalt) erläutert anhand einer Präsentation das Spannungsfeld im Haushaltsaufstellungsverfahren mit den entsprechenden rechtlichen und qualitativen Anforderungen, sowie die Meilensteine und aktuellen Sondersachverhalten.

 

Die anschließende Diskussion bezeichnet eine rechtzeitige Haushaltseinbringung als wünschenswert.

 

Es wird ein Antrag auf „durch Verwaltungshandeln erledigt“ eingebracht, der daraufhin kurz diskutiert wird. Der Ausschussvorsitzende lässt zum Geschäftsordnungsantrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 1

Ablehnung: 6

Enthaltung: 1

 

Der Ausschussvorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Entwurf der Haushaltssatzung des Doppelhaushaltes 2023/2024 der Stadtverordnetenversammlung spätestens bis zur SVV-Sitzung im November 2022 vorzulegen.

 

Auch in den Folgejahren soll der Entwurf der jeweiligen Haushaltssatzung spätestens bis zur SVV-Sitzung im November vor Beginn eines Satzungszeitraumes der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden.

 

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Anlagen