22.03.2022 - 4 Sonstiges

Reduzieren

Zum aktuellen Stand der Beschulung der Flüchtlinge aus der Ukraine berichtet Herr Dörnbrack, Schulrat für weiterführende allgemeinbildende Schulen, dass im Schulamt 2 Ansprechpartner*innen dafür zuständig wären. Herr Christof Kürschner, Schulrat und Koordination Migrationsangelegenheit und Frau Janet Albrecht, Sachbearbeiterin Migrationsangelegenheiten. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport sei dabei eine Handreichung zu erarbeiten, wie man mit den Geflüchteten in den Schulen umgehen könne. Die Bereitstellung sei in den nächsten Tag zu erwarten. Voraussetzung zur Aufnahme an einer Schule sei die schulärztliche Untersuchung, welche durch die Gesundheitsämter und Krankenhäuser durchgeführt werden solle. Grundsätzlich sei es so, dass die Schulleitung bei freien Kapazitäten und vorhandener schulärztlicher Untersuchung, Schüler*innen aufnehmen könne. Dies mache jedoch nur Sinn, wenn grundlegende deutsche Sprachkenntnisse vorhanden seien. Sei dies nicht der Fall, wolle man für die betroffenen Kinder und Jugendlichen Willkommensklassen anbieten. Hierzu wurden durch das Schulamt bereits Abfragen zu Räumlichkeiten an Schulen abgefragt. Mit Stand vor zwei Tagen hatten sich bereits 7-8 Schulen mit einer möglichen Klassenstärke von ca. 15 Schüler*innen pro Klasse gemeldet. Frau Albrecht werde dazu mit dem Schulträger Einvernehmen herstellen. r die Willkommensklassen gebe es bereits eine Liste mit potenziellen ukrainischen Lehrer*innen (zum Beispiel Dozenten von der Universität). Zusätzlich stehe im weiterführenden Bereich der Jugendmigrationsdienst Potsdam sowie die RAA Brandenburg (Regionale Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie) zur Verfügung.

 

Frau Aubel ergänzt, dass man momentan nicht abschätzen könne, wie viele Kinder und Jugendliche tatsächlich beschult werden müssten und wie lange. Dies sei aktuell eine der größten Herausforderungen. Schulpflicht bestehe je nach Form der Unterbringung ab 6 Wochen bzw. 3 Monaten. Das Recht auf Schulbesuch könne bereits ab dem ersten Tag geltend gemacht werden, sofern Plätze und basale Deutschkenntnisse vorhanden seien. Aktuell prüfe man im Rahmen der Schulentwicklungsplanung, wo Schulplätze für welche Kohorten benötigt würden und Interimslösungen vorhanden seien. Die Schulen wollen helfen, aber die Ressourcen Lehrer*innen und Räume seien begrenzt. Man stehe in enger Abstimmung mit dem Schulamt und Ministerien. Mit Stand letzte Woche gab es 12 Anmeldungen an den Schulen und 10 beim Jugendmigrationsdienst. Die Zahlen würden weiter steigen.

 

Herr Viehrig fragt, wie genau die Aufschlüsselung der bisherigen Anmeldung sei. Frau Aubel antwortet, dass hier die Eltern das Schulrecht in Anspruch nehmen wollen und sich daher bereits angemeldet hätten. Eine Schulpflicht bestehe noch nicht. Wenn ca. 2000 Menschen mittelfristig in Potsdam bleiben würden, könne man von zwei Dritteln Kinder und Jugendlichen ausgehen, die die Kita und Schule besuchen würden.

 

Herr Rühling erkundigt sich, wie das praktische Verfahren in Bezug auf die Schule nach der Ankunft der Flüchtlinge sei. Auch wenn man noch nicht wisse, ob diese in Potsdam bleibenrden. Es gebe zum jetzigen Zeitpunkt keine Residenzpflicht, erläutert Frau Aubel. Das heißt die Menschen könnten selber entscheiden, wo sie ihren Wohnort begründen und ob sie sich überhaupt registrieren lassen. Es bestehe keine Pflicht dazu. Sobald dies jedoch geschehe, werde auch die Schulpflicht einsetzen und ein entsprechendes Schreiben an die Eltern ergehen, in dem detailliert erläutert werde, wie man sich zu verhalten habe, wann welcher Automatismus einsetze, etc. Eltern könnten sich bereits eigenständig an bestimmten Stellen dazu informieren, das Schulamt werde aber proaktiv an die Familien herantreten. Frau Aubel schlägt vor, das genaue Prozedere im entsprechenden Bereich zu eruieren und die Mitglieder des Ausschusses im Nachgang zu informieren (Nachtrag fürs Protokoll: https://mbjs.brandenburg.de/ukraine-aktuell.html).

Seite 1 | 2