24.03.2022 - 4.1 Verlängerung der Mietverträge im Rechenzentrum
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- Einreicher: Fraktion DIE aNDERE
- Gremium:
- Ausschuss für Kultur
- Datum:
- Do., 24.03.2022
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Tinney verzichtet auf eine ausgiebige Einbringung. Es bestehe dringender Handlungsbedarf. Es sei zu vermeiden, dass das Rechenzentrum zum 01.01.2024 leer stünde.
Herr von Essen, Sozialpädagogisches Institut, begrüßt den Antrag. Es könnten zeitliche Nöte entstehen. Das Kreativquartier könne als Ausweichlösung scheitern. Die Kulturschaffenden bräuchten Planungssicherheit. Der Beschluss des Antrags würde als wichtiges Signal an die Kunst- und Kreativwirtschaft verstanden werden. Das Nebeneinander von Garnisionkirchenturm und Rechenzentrum müsse geprüft werden.
Herr Kümmel, Leiter der Geschäftsstelle Bauen und Projekte, betont, dass die Verträge befristet seien. Es gäbe bis Ende 2023 eine bauordnungsrechtliche Duldung von Rechenzentrum und Garnisionkirche. Für eine Verlängerung über 2023 hinaus müssten Konzessionsvertrag, Nutzungserlaubnis und bauordnungsrechtliche Duldung neu verhandelt / beantragt werden.
Es wird vorgeschlagen, den Antrag wie folgt zu ändern:
Satz 1: Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, die welche Voraussetzungen dafür zu geschaffen werden müssen, damit dass die Mietverträge …
Satz 3: Die Stadtverordnetenversammlung Der Hauptausschuss ist spätestens im Mai Juni 2022 über das Prüfergebnis zu informieren.
Änderung mit einer Gegenstimme beschlossen.
Im Anschluss wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt.
Der Ausschuss für Kultur empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung dem Antrag in der geänderten Fassung zuzustimmen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, die welche Voraussetzungen dafür zu geschaffen werden müssen, damit dass die Mietverträge im Rechenzentrum über das Jahr 2023 hinaus verlängert werden können.
Dazu ist zu prüfen, ob und ggf. welche bau- und brandschutzrechtlichen Maßnahmen erforderlich sind, um die Nutzung mindestens bis 2025 fortzusetzen.
Die Stadtverordnetenversammlung Der Hauptausschuss ist spätestens im Mai Juni 2022 über das Prüfergebnis zu informieren.