24.03.2022 - 5 Sonstiges
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Do., 24.03.2022
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Der Tagesordnungspunkt mit dem Thema „Waldrodung Am Clubhaus in Babelsberg“ wird vorgezogen.
Frau Dr. Häcker (Anwohner-Initiative gegen die Rodung des Birkenwäldchens) nimmt das erteilte Rederecht wahr. Sie macht auf die gegenwärtig durchgeführte Abholzung im Babelsberger Waldbereich aufmerksam und berichtet über die am Freitag gestartete Online-Petition. Das kleine Waldareal mit viel altem Baumbestand im Bereich um den Lindenpark sei sehr naturbelassen und wird sowohl von Kindern, Joggern und Ausführern von Hunden genutzt. Die aktuell umfangreich durchgeführten Fällarbeiten führen bei vielen Anwohnern zur Besorgnis. Es ist bekannt, dass sich das Gelände in Privatbesitz befinde und umfangreiche forstwirtschaftliche Arbeiten durchgeführt werden. Jedoch sei der Eindruck entstanden, dass es sich hierbei nicht nur um die Beseitigung von Sturmschäden handelt. Frau Dr. Häcker wirbt für den Erhalt des Baumbestandes und bittet hierfür um die Unterstützung.
Herr Wilke ergänzt, dass er sich die Flächen angesehen habe. Seiner Meinung nach handelt es sich hier um keine Sturmschädenbeseitigung, sondern um einen forstwirtschaftlichen Eingriff. Für den Eigentümer könne es hier verschiedene Gründe zur Rodung geben. Herr Wilke verweist zudem auf das Waldgesetz des Landes Brandenburg. Aus seiner Sicht wurde die Verpflichtung den Artenschutz zu beachten, grob fahrlässig missachtet. Niststätten sind ganzjährig zu schützen.
Herr Rubelt informiert, dass die Gesetzeslage der Landeshauptstadt Potsdam nicht erlaubt, hier tätig zu werden. Zuständig ist die Forstbehörde. Die fachliche Bewertung könne aufgrund Unzuständigkeit nicht erfolgen. Von daher unterbreitet Herr Rubelt das Angebot einen Vertreter der Forstbehörde einzuladen, um die Diskussion zu führen.
Frau Dr. Günther bringt ergänzend zum Ausdruck, dass die Rodung nicht behutsam, sondern durch große Maschinen vorgenommen worden ist. Auch die Umsetzung, wie eine forstwirtschaftliche Maßnahme durchgeführt wird, sei zu beachten. Sie bittet auch das Gespräch mit dem Eigentümer der Waldfläche zu suchen und regt an, neben der Forstbehörde auch den Eigentümer zu einem Gespräch einzuladen. Dabei könne erörtert werden, welche Möglichkeiten der Waldumwandlung es gibt und wie die Schutzfunktion des Waldes gewahrt bleiben könne. Frau Dr. Günther kündigt in dieser Sache einen Antrag an.
Auf die Rückfrage von Frau Haebel, wer dafür zuständig sei zu prüfen ob hier gesetzeswidriges Handeln vorliegt, antwortet Herr Rubelt. Zuständig für die Überprüfung ist die Oberförsterei. Die Nachfrage beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) als zuständige Fachbehörde habe ergeben, dass es nichts zu beanstanden gebe.
Herr Reimann befürwortet das Angebot von Herrn Rubelt, das Gespräch mit Vertretern der Forstbehörde sowie dem Eigentümer der Waldfläche zu suchen.
Herr Rubelt informiert, dass er das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen Brandenburg (AGFK BB) angetreten habe. Ziel der interkommunalen Zusammenarbeit der Mitgliedskommunen der AGFK BB ist die Förderung des Radverkehrs im Land Brandenburg, welche sowohl den Alltags-, Freizeit und den touristischen Radverkehr einschließt.
Der Vorsitzende erinnert an die Nachfrage von Herrn Dr. Kretschmar in der vergangenen Sitzung bzgl. der Untersuchungen auf Coronarückstände im Abwasser.
Herr Rubelt bestätigt, dass die Ablehnung sowohl im KUM-Ausschuss als auch in der Stadtverordnetenversammlung erfolgt, jedoch die Diskussion auf der Unternehmensseite nicht weitergeführt worden ist.