24.03.2022 - 4.2 Zeitplan STEK Verkehr - Info. im Nachgang der M...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Zusätze:
- Fachbereich Mobilität und Infrastruktur
- Datum:
- Do., 24.03.2022
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Der Zeitplan, einschließlich der Information zur vorgesehenen Beteiligung wurde den Mitgliedern schriftlich per Mail am 22.03.2022 übermittelt – sie ist dem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem als Anlage beigefügt.
Herr Schenke (Fachbereich Mobilität und Infrastruktur) beantwortet die in Vorbereitung der Ausschusssitzung übermittelte Frage:
- Wurden in den letzten Jahren neue Verkehrszählungen durchgeführt bzw. sind solche noch geplant?
Die LHP führt regelmäßig Verkehrszählungen durch. Diese umfassen z.B. Dauerzählstellen oder einzelne Verkehrszählungen an Kreuzungen oder Brücken.
Dazu erfolgt eine automatisierte Erfassung von Fahrgästen im ÖPNV sowie teilweise auch beim Radverkehr.
Zusätzlich lässt die LHP alle 5 Jahre eine Haushaltsbefragung durchführen (…, 2008, 2013, 2018, 2023 …). Darüber wird insbesondere der Modal Split ermittelt. Hier erfolgt die Forstschreibung des Stadtentwicklungskonzept Verkehr anhand der letzten Erhebung aus dem Jahr 2018. Die neuen Ergebnisse der Erhebung in 2023 werden erst Anfang 2025 zur Verfügung stehen.
Auch die übrige Analyse der Bestandssituation (Verkehrsmengen) wird nunmehr anhand der Verkehrsdaten vor der Pandemie erfolgen müssen, da weiterhin nicht klar ist, wann flächendeckend neue Daten zur Verfügung stehen können.
Herr Rubelt geht auf folgende zweite Frage ein:
- Zum Thema "Geschwindigkeiten im Stadtgebiet": Wird die Wirkung einer möglichen Einführung von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit im Stadtgebiet von Potsdam im Hinblick auf Sicherheit, Umweltschutz und Verkehrsflüssigkeit untersucht? Diese Forderung wird mittlerweile von 100 deutschen Kommunen erhoben.
Wie bereits mit der Berichterstattung im KUM-Ausschuss am 16.12.2021 mitgeteilt, soll mit der Fortschreibung auch eine Neubewertung des Vorfahrtstraßennetzes und der Geschwindigkeitsregelungen (Tempo Streckenregelungen, Tempo 30-Zonen, Fahrradzonen, Verkehrsberuhigte Bereiche usw.) im Potsdamer Straßennetz erfolgen.
Hierbei werden einerseits die rechtlichen Rahmenbedingungen und anderseits sinnvolle Umsetzungsstrecken beleuchtet.
Der Antrag im vergangenen Jahr wurde abgelehnt. Herr Rubelt unterbreitet das Angebot zu berichten, auf welchen Flächen die Einführung Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit möglich wäre. Eine Einführung im gesamten Stadtgebiet lässt das Gesetz nicht zu.
Anlagen
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