24.03.2022 - 4.3 Information zum Beschluss 21/SVV/0860 - "Förde...

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Die Information wurde den Mitgliedern schriftlich per Mail am 22.03.2022 übermittelt sie ist dem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem als Anlage beigefügt.

 

 

Frau Lippert (Koordinierungsstelle Klimaschutz) geht auf folgende übermittelte Fragestellungen ein:

 

 

  1. Wenn mindestens eine Energieberatung eines zertifizierten Energieberaters vor Beantragung und Umsetzung der Maßnahme erforderlich ist, welche Kosten entstehen dafür?

 

 

Die Bedingungen beziehen sich auf den gesamten Fördertatbestand „Photovoltaikanlagen“. Die Beratung wie sie z.B. durch die Verbraucherzentrale angeboten wird, wird vom Bund mit 30€ bezuschusst. Inwieweit die Steckersolaranlagen von der technischen Beratung ausgenommen werden können, wird mit den Fachleuten der Verbraucherzentrale, der EWP und dem Verband der Energieberater Brandenburg geprüft. Ein Votum wird mit dem Ergebnis der geplanten Evaluation nachgereicht.

 

 

  1. Da für den Anschluss des Stecker - Solar-Gerätes (sog. Balkonmodul) ein Wieland-Stecker vorgeschrieben wird, bedarf es auch eines entsprechenden Hausanschlusses (Wielandsteckdose; spritzwassergeschützt). Die hierfür entstehenden Kosten (inkl. Montage) übersteigen die Förderung von 100 € pauschal und konterkarieren die eigentliche Förderung. Besteht hier die Möglichkeit den Förderbetrag entsprechend zu erhöhen?

 

Eine Förderung ist immer nur ein Anreiz und stellt keine Kostendeckung dar. Es handelt sich um eine Anteilsfinanzierung, wie sie auch in allen anderen Förderprogrammen von Bundes-und Landesebene den Standard darstellt. Es erfolgt keine Vollfinanzierung der Maßnahme.

Jedoch wird die Förderrichtlinie engmaschig gemonitort. Ein Zwischenergebnis soll im Herbst der Stadtverordnetenversammlung vorgestellt werden. Es kann gerne für folgende Förderphasen über die Erhöhung der Budgets in einzelnen Fördertatbeständen, Förderfeldern, und insgesamt durch die Stadtverordnetenversammlung befunden werden.

Die technische Forderung des Wielandsteckers wird von ähnlichen Förderprogrammen anderer Kommunen aus Sicherheitsgründen zum Brandschutz als unerlässlich vorgegeben und wurde daher so übernommen. Ob und inwieweit auch hier noch eine anteilmäßige Förderung möglich ist, wird im Rahmen der beabsichtigten Evaluation unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ebenso geprüft.

 

 

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Anlagen