29.03.2022 - 6.2 Kostenübernahme für Verhütungsmittel

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Rößler bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Frau Magnussen (Fachbereich Öffentlicher Gesundheitsdienst) erklärt, dass das Recht auf Selbstbestimmung in der Familien- und Lebensplanung unabhängig von Alter, Geschlecht und Einkommen zu betrachten ist. Die Selbstbestimmung in der Familien- und Lebensplanung sollte auch die Wahl der Verhütungsmethode beinhalten.

Sie weist darauf hin, dass im aktuellen Koalitionsvertrag bereits vorgesehen ist, dass die Krankenkasse Verhütungsmittel als Satzungsleistung erstatten und bei Geringverdienern eine Kostenübernahme erfolgen soll. Dieses Vorhaben der aktuellen Bundesregierung sollte zunächst abgewartet werden, um etwaigen Doppelstrukturen im Sinne der Umsetzung von Kostenerstattungen bei Verhütungsmitteln entgegenzuwirken. Die Bewertung eines möglichen Umsetzungsortes hinsichtlich der Bedarfsprüfung und Kostenübernahme ist demzufolge vorläufig nicht effizient, zielführend und nachhaltig.

Des Weiteren scheinen die Abläufe in den Städten, die eine Kostenübernahme von Verhütungsmitteln vornehmen, z.B. durch vorab notwendige Antragstellungen, als sehr hochschwellig.

Perspektivisch sollten bei dem sehr privaten und intimen Thema, wie Verhütungsmittel, niederschwelligere Angebote entwickelt werden.

 

Es erfolgt eine kurze Diskussion zum Antrag. Im Anschluss daran stellt Herr Adler die vorliegende Drucksache zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, eine Kostenübernahme von Verhütungsmitteln zu implementieren. Dadurch sollen Menschen, die über ein geringes Einkommen verfügen oder Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG, BaföG, BAB, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, ab dem 23. Geburtstag einen Zugang zu kostenfreien Verhütungsmitteln ihrer Wahl erhalten. Die Kosten für Barrieremethoden (Kondom, Diaphragma, Portiokappe) sollen altersunabhängig übernommen werden.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, an welcher Stelle Beratungsangebot, Bedarfsprüfung und Kostenübernahme angesiedelt werden können und welche Kosten dabei entstehen.

Die Stadtverordnetenversammlung soll im Juni 2022 über den erreichten Sachstand informiert werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Mit 6 Zustimmungen und 1 Stimmenthaltung mehrheitlich angenommen.

 

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=12191&TOLFDNR=145578&selfaction=print