10.05.2022 - 5.1 Bebauungsplan Nr. 160 "Westlicher Universitätsc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Eichler (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein und erinnert an die entsprechende Votumsvorlage, die in diesem Ausschuss abgelehnt worden ist, woraus die heute vorliegende Beschlussvorlage resultiert.

 

 

Herr Yurdakul (Gesellschaft für Planung Berlin) führt zu den Planungen aus. Dabei konzentriert er sich auf die Frage des Baumerhaltes und erläutert neben den Festsetzungen zum Baumbestand auch die Standorte, wo dieser erhalten bleiben und wo zusätzliche Bäume auf dem Gelände gepflanzt werden sollen.

 

 

Herr Jäkel hat einige Kritikpunkte, unter anderem bittet er die Verwaltung in der Beschlussvorlage auf Seite 3 die derzeitige, seiner Meinung nach nicht sachgerechte Darstellung in den Klimaauswirkungen (positiv) zu ändern in „erhebliche Klimaauswirkungen“.

 

 

Herr Wolfram (Fachbereich Stadtplanung) lehnt eine solche Änderung in der Beschlussvorlage ab, für das Protokoll benennt er aber die Klimaauswirkungen als mit geringer Fernwirkung.

 

 

Herr Jäkel bringt seinen Änderungsantrag ein:

 

r die Teilfläche des Plangebietes zwischen Rudolf-Breitscheid-Straße, August-Bebel-Straße und den Bahngleisen neben der Prof.-Dr.-Helmert-Straße ist die geplante Umwidmung von Wald in Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil zu streichen. Diese Teilfläche ist als Grünfläche, Fläche für Wald im FNP  so zu belassen wie sie derzeit ist und im B-Plan entsprechend als Wald zu kennzeichnen.“

 

 

Mehrere Mitglieder sprechen sich für den vorgelegten ungeänderten Bebauungsplanentwurf aus. Andere möchten unter anderem mehr wissen zu den Fragen, wo kompensiert und was gepflanzt wird.

 

 

Im Nachgang zur Sitzung gibt die Verwaltung dazu folgende Informationen zu Protokoll:

 

  1. Erstaufforstungen wo werden/wurden diese realisiert und welche Pflanzungen werden/wurden vorgenommen?

r die forstrechtlich erforderlichen Erstaufforstungsmaßnahmen (3,2 ha) wurde von der Vorhabenträgerin mit einem Dienstleister ein Vertrag für Flächen in der Gemarkung Warchau, Flur 12 auf den Flurstücken 103 und 25 abgeschlossen. Die Eignung der Fläche und die nachfolgend aufgeführte Pflanzplanung wurde von der für die Waldumwandlung zuständigen Landesforstbehörde als forstrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme für den Bebauungsplan Nr. 160 „Westlicher Universitätscampus Griebnitzsee“ bestätigt.

Pflanzplanung Flurstück 103 (bereits realisiert):

-          ca. 1,176 ha Laubwald (2.750 Stück Birke, 1.000 Stück Traubeneiche, 1.000 Stück Spitzahorn, 75 Stück Hainbuche, 25 Stück Winterlinde)

-          ca. 1,3 ha Nadelwald (13.000 Stück Kiefer 2-jährig)

-          ca. 0,375 ha Waldrand (ca. 600 Stück Hundsrose, ca. 200 Stück Hartriegel, ca. 200 Stück Pfaffenhütchen, ca. 200 Stück Berberitze, ca. 50 Stück Eberesche, in Summe: 1.250 Sträucher und Bäume)

Pflanzplanung Flurstück 25 (aktuell in Umsetzung):

-          0,2 ha Krautsaum

-          0,565 ha Waldrand (ca. 300 Stück Weißdorn, ca. 350 Stück Hundsrose, ca. 250 Stück Roter Hartriegel, ca. 300 Stück Pfaffenhütchen, ca. 350 Kreuzdorn, ca. 250 Stück Traubenkirsche)

-          0,5 ha Mantelzone (nach Verfügbarkeit: ca. 500 Stück Eberesche, ca. 500 Stück Bergahorn, ca. 1.100 Stück Birke, ca. 400 Stück Wildbirne

-          1,4827 ha Kernbereich (nach Verfügbarkeit: ca. 2.500 Stück Spitzahorn, ca. 2.400 Stück Stieleiche, ca. 2.500 Stück Flatterulme)

 

  1. Wo und welche waldverbessernde Maßnahmen sind im Stadtgebiet Potsdam vorgesehen?

r die waldverbessernden Maßnahmen wurden noch keine Flächen gebunden, weder im Stadtgebiet Potsdam noch außerhalb. Es ist vorgesehen (und soll auch entsprechend vertraglich zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Vorhabenträgerin vereinbart werden), dass von den insgesamt forstrechtlich erforderlichen 15 ha waldverbessernden Maßnahmen 12,5 ha möglichst im Stadtgebiet Potsdam erbracht werden sollen. Dies entspricht dem bilanzierten naturschutzbezogenen Ausgleich nach § 1a Abs. 3 BauGB für die durch den Bebauungsplan Nr. 160 planerisch vorbereiteten Eingriffe (Doppelfunktion). Auf die Präsentation zum TOP 5.1. der SBWL-Sitzung vom 8.2.2022 zur Votumsvorlage, Folie 10 wird diesbezüglich verwiesen (Anlage zum Protokoll vom 8.2.22).

 

 

Herr Pfrogner kritisiert, dass manche der als erhaltenswert eingestuften Bäume in Baufelder ragen und dadurch über kurz oder lang absterben werden.

 

 

Frau Eichler, Herr Wolfram und Herr Yurdakul gehen umfänglich auf die Anmerkungen und Nachfragen der Mitglieder ein.

 

 

Der Vorsitzende stellt den Änderungsantrag von Herrn Jäkel, Fraktion DIE LINKE zur Abstimmung.

 

r die Teilfläche des Plangebietes zwischen Rudolf-Breitscheid-Straße, August-Bebel-Straße und den Bahngleisen neben der Prof.-Dr.-Helmert-Straße ist die geplante Umwidmung von Wald in Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil zu streichen. Diese Teilfläche ist als Grünfläche, Fläche für Wald im FNP  so zu belassen wie sie derzeit ist und im B-Plan entsprechend als Wald zu kennzeichnen.

 

Abstimmungsergebnis: mit 3:5:1 abgelehnt.

 

 

Der Vorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 160 "Westlicher Universitätscampus Griebnitzsee" ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu ändern (gemäß Anlage 4).
  2. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 160 "Westlicher Universitätscampus Griebnitzsee" entschieden (gemäß Anlage 5).
  3. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 160 “Westlicher Universitätscampus Griebnitzsee“ ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (siehe Anlagen 2, 6 und 7).
  4. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Flächennutzungsplan-Änderung "Westlicher Universitätscampus Griebnitzsee" (19/17) entschieden (gemäß Anlage 9).
  5. Die Entwürfe der Flächennutzungsplan-Änderung "Westlicher Universitätscampus Griebnitzsee" (19/17) und der Begründung sowie des Änderungsblatts des Landschaftsplans zur FNP-Änderung werden in der vorliegenden Fassung (siehe Anlagen 10, 11) gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (siehe Anlage 2).
  6. Der Übersicht der Kernpunkte zum städtebaulichen Vertrag (siehe Anlage 8) wird zugestimmt. Der daraus zu entwickelnde städtebauliche Vertrag ist der Stadtverordnetenversammlung vor einer Entscheidung zur Planreife nach § 33 BauGB vorzulegen (siehe Anlage 2).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

2