10.05.2022 - 5.2 Entwicklungsmaßnahme Krampnitz: Beschluss der M...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Kunert (Bereich Stadterneuerung) bringt die Vorlage anhand einer Präsentation, die diesem Protokoll als Anlage beigefügt ist, ein.

 

 

Herr Menzel bringt den folgenden Ergänzungsantrag ein:

 

Ergänzend möge die STVV zur DS 22/SVV/0238 folgendes beschließen:

 

A) für die zukünftigen Verfahren der verbindlichen Bauleitplanungen ist durch geeignete Regelungen dafür Sorge zu tragen, dass im Bergviertel ausschließlich folgende Bauherrenschaften möglich werden:

-          Bauherrengemeinschaften, Zusammenschluss mehrerer privaten Bauherren zur verbindlichen Eigennutzung

-          Gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften

-          Sonstige als gemeinnützige anerkannte Gesellschaften

 

B) Für sämtliche Gebäude im Bergviertel ist der Passivhausstandard (Heizwärmebedarf von 15 kWh/(m2a)verpflichtend in der verbindlichen Bauleitplanung aufzunehmen. Dabei sind für Neubauten Blockheizkraftwerke nicht anzurechnen. Als Mindestanforderung werden für die Sanierungen als förderfähiges Effizienzgebäude bzw. Effizienzhaus (derzeit mindestens EH 100 bzw. EG 100) gemäß BEG geplant. Bei einer Änderung der Gebäudeenergiestandards im Förderprogramm ist der Standard auf den dann gültigen besten Standard anzupassen, sofern auch dann wirtschaftlich umsetzbar. Abweichungen sind besonders zu begründen.

 

C) Des weiteren sollen die im Beschluss 21SVV0630 beschlossenen Punkte für das ökologische Bauen von Kommunalgen Gebäuden in geeigneter Art und Weise für die im Bergviertel zu Bauenden Gebäude verpflichtend gelten. Bei Hochbauten soll der Anteil nachwachsender Rohstoffe und von Recyclingmaterial auf Basis nachwachsender und natürlicher Rohstoffe bei den verwendeten Baustoffen maßgeblich erhöht werden. Gebäude bis zu 2 Vollgeschossen sollen vorrangig in Holz- oder Holzhybridbauweise geplant und errichtet werden. Neubauten sollen möglichst rezyklierbar geplant und errichtet werden.

 

D) Der Wärmebedarf der Gebäude sollen aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Als Mindestanforderung werden Neubauten außerhalb des Fernwärmevorranggebietes und die Sanierung von Bestandsgebäuden, bei denen keine Fernwarme genutzt werden soll, so geplant, dass ihr Energiebedarf weitgehend aus erneuerbaren Quellen gedeckt wird, so dass mindestens die Anforderungen der „EE-Klasse“ der BEG eingehalten wird.

 

Ergänzend wird die Erzeugung durch Erneuerbare Energien (insbesondere die Nutzung der Dachflachen für Solarenergie) im direkten Umfeld verpflichtend in der Bauleitplanung festgeschrieben.

 

E) In der Bauleitplanung soll auf eine weitgehende Minimierung des Flächenverbrauchs bzw. der Bodenversiegelung hingewirkt werden.

 

F) In der weiteren Bauleitplanung sind mögliche Standorte für Schutzraume und Alarmsirenen auszuweisen bzw. ggf. zu sichern.“

 

 

Herr Wolfram (Fachbereich Stadtplanung) geht auf den Ergänzungsantrag von Herrn Menzel sowie auf Anmerkungen und Nachfragen der Mitglieder ein.

 

 

Der Vorsitzende stellt den Ergänzungsantrag von Herrn Menzel zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis: mit 0:6:3 abgelehnt.

 

 

Der Vorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Masterplan für das Bergviertel in der Entwicklungsmaßnahme Krampnitz stellt die Konkretisierung der Entwicklungsziele der ehemaligen Siedlung für Handwerker und Unteroffiziere der Kaserne Krampnitz dar, insbesondere als Grundlage für die zukünftigen Verfahren der verbindlichen Bauleitplanung.

Im Rahmen der Bauleitplanung erfolgt eine Konkretisierung der baulichen und grünordnerischen Gestaltung des Gebietes und zur Einbindung des Gebietes in die umgebende Landschaft.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen