17.05.2022 - 8.8 Richtlinie zur Förderung Projekten freier Träger

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Frau Meier erinnert daran, dass mit Beschluss 22/SVV/0131 eine Überarbeitung der Richtlinie zur rderung sozial- und gesundheitsfürsorgerischer Angebote festgelegt wurde.

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 11.05.2022 beschlossen, aus der Richtlinie zur Förderung Sozial- und gesundheitsfürsorgerischer Angebote mit Stand 2019 die in Punkt 1.2.1 festgelegte Förderhöchstdauer von 3 Jahren zu streichen. Damit wird verhindert, dass 10 der 20 in 2022 geförderte Projekt ihre Förderfähigkeit für 2023 verlieren, sofern diese nicht in eine „institutionelle Förderung“ überführt werden.

 

Nach der Sommerpause 2022 wird die mit dem Entscheidungsgremium abgestimmte überarbeitete Richtlinie zur Beschlussfassung in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Anfang 2023 sollen die Träger in einer Informationsveranstaltung über die Inhalte und Neuerungen der Richtlinie informiert werden. Die überarbeitete Richtlinie zur Förderung gesundheits- und sozialfürsorgerischer Angebote soll zum 01.01.2024 in Kraft treten. 

 

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