19.05.2022 - 3.7 Neues Energiekonzept Krampnitz unter Einbeziehu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Twerdy bringt den Antrag 22/SVV/0308 ein.

 

 

Herr Kruschat (Bund für Umwelt und Naturschutz, Kreisverband Potsdam) nimmt das erteilte Rederecht wahr und äert anhand von einzelnen Beispielen, wie dem Heizhaus Krampnitz, Unzufriedenheit in der Würdigung von Stellungnahmen und Widersprüchen des BUND.

 

 

Herr Kümmel bittet zu beachten, dass es sich bei dem heute eingebrachten Antrag, dem Energie- und Wärmekonzept der EWP und dem formalen Genehmigungsverfahren zum Heizhaus in Krampnitz um verschiedene Themen handelt. Zentrales Ziel des Energiekonzepts Krampnitz ist ein CO2-neutraler und bezahlbarer Wärmepreis für die Bewohner. Das aktuelle Energiekonzept deckt alle Anforderungen ab, wie bezahlbaren/attraktiven Wärmepreis, CO2-Neutralität, Fossilfreiheit, und kann flexibel auf zukünftige Entwicklungen reagieren. Bereits im Forum Krampnitz im Juni 2021 wurde von der EWP beschrieben, dass das ursprüngliche Energiekonzept aus dem Jahr 2018 aufgrund sich ändernder Förderbedingungen im Bereich des Gesetzes für den Ausbau der erneuerbaren Energien (EEG) und für Kraft-Wäme-Kopplung sowie aufgrund des seit dem Jahr 2018 veränderten Besiedlungstempos von Krampnitz angepasst wird. An der Weiterentwicklung des Energiekonzepts arbeiten die EWP und der Entwicklungsträger gemeinsam und intensiv mit Unterstützung externer Expertise. Im Vorfeld dazu wurden auch der Klimarat und verschiedene Umweltgruppen in die Aufgabenstellung einbezogen. Der von Herrn Kruschat angesprochene Widerspruch hatte hingegen keinen Einfluss auf die Entscheidung, das Energiekonzept hinsichtlich neuer Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln.

 

Das Energiekonzept wird voraussichtlich im Herbst 2022 erarbeitet sein und zur öffentlichen Auseinandersetzung und Abstimmung mit dem Klimarat zur Verfügung stehen. Die Ausschreibung ist erfolgt.

Zusätzlich verweist Herr Kümmel darauf, dass die CO2-Neutralität nicht gleichbedeutend mit der Klima-Neutralität ist und bittet dies in der politischen Diskussion zu berücksichtigen.

 

Hinsichtlich des Antrages 22/SVV/0308 regt Herr Kümmel an, die Vorstellung und Erläuterungen des Konzeptes durch die EWP abzuwarten und erst danach über den Antrag zu entscheiden.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, als Gesellschaftervertreter der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP), dafür Sorge zu tragen, dass das von der Stadtverordnetenversammlung vorgegebene Ziel der Klimaneutralität für Krampnitz mit dem neu in Arbeit befindlichen Energiekonzept umgesetzt wird.

 

Die Treibhausgas Bilanzierung soll nach dem anerkannten BISKO-Standard erfolgen. Das Konzept und die Treibhausgasbilanz sind dem Klimarat der Stadt Potsdam zur Begutachtung vorzulegen.

 

Konzept und Begutachtung sind dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität (KUM) bis September 2022 vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

3

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

5