24.05.2022 - 4.1 Weiterbetrieb der Biosphärenhalle - Umsetzung d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- Einreicher: Oberbürgermeister, Geschäftsstelle Bauen (Wiedervorlage)
- Datum:
- Di., 24.05.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Geschäftsstelle Bauen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Kümmel (Geschäftsstelle Bauen) erinnert an die bereits erfolgte Einbringung und erläutert nochmals den Sachstand sowie die offenen Fragen aus der vergangenen Ausschusssitzung, u.a. erläutert er die Investitions- und Betriebskosten der Kalthalle sowie den Vergleich von Biosphäre 2.0/ Kalthalle/Abriss.
Mehrere Mitglieder kritisieren die Vorlage und weisen erneut insbesondere auf Baukostensteigerungen hin, die von der Verwaltung unzureichend einbezogen seien. Die Vorlage sei u.a. weder ökologisch noch sozial. Die Vergleichbarkeit der einzelnen Varianten fehle nach wie vor.
Einige Mitglieder favorisieren einen Abriss und Neubau, andere plädieren für den Erhalt des Gebäudes und sprechen sich für den Vorschlag der Verwaltung aus.
Ein weiteres diskutiertes Thema ist die Förderfähigkeit, die noch offen ist.
Herr Kümmel und Herr Rubelt gehen auf die Anmerkungen und Nachfragen der Mitglieder ein.
Herr Heuer beantragt die Einzelabstimmung der Punkte des Beschlusstextes: abgestimmt werden soll zunächst der Punkt 1. Danach kann die gemeinsame Votierung der Punkte 2 und 3 erfolgen.
Herr Dr. Niekisch stellt den Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 17.1.2022 für den Antragssteller zurück.
Der Änderungsantrag der Fraktion der Freien Demokraten vom 22.2.2022 wird ebenfalls zurückgestellt.
Der Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 24.5.2022 wird in Abhängigkeit der des Ergebnisses der Beschlussfassung der Vorlage votiert.
- „Im Rahmen der weiteren Planungen zur Attraktivierung der Biosphärenhalle als touristisches Ziel und Ort der Bildung sollen auch die Angebote des Standortes sowohl für den Stadtteil und die Bewohnerinnen und Bewohner des Bornstedter Feldes als auch für den Rest der Stadt gestärkt werden.
- Dazu sollen im Rahmen des weiteren Vorgehens Vertreterinnen und Vertreter der Anwohnerschaft des Bornstedter Felds, des Stadtteilladens Bornstedt und der Interessenvertretung in den Planungsprozess mit einbezogen werden.
- Weiterhin sind Angebote in die das Projekt zu integrieren, die mit der Konzeptidee 'Biosphäre 2.0' kompatibel sind. Insbesondere sind u.a. attraktive gastronomische Angebote, extern nutzbare Veranstaltungsflächen (z. B. Kleinkunstbühne, Kinosaal), öffentlich verwendbare Gartenflächen, mögliche Verkaufs- oder Abholstellen für regionale Lebensmittel u.ä. zu prüfen, die zu einer regelmäßigeren Frequentierung des Ortes durch Postdamerinnen und Potsdamer beitragen.
- Für weiterführende sozialraumbezogene, soziokulturelle oder den Freizeitsport betreffende Bedarfe, die über die Nutzbarkeit der Biosphärenhalle hinausgehen, soll auch die Fläche zwischen dem Betriebshof des Volksparks und der Biosphäre in die Überlegungen zur weiteren bedarfsgerechten Gestaltung mit eingebunden werden.
- Die zukünftigen Planungen zur Bereitstellung sozialer Infrastruktur westlich des Volksparks, auf dem Grundstück des neuen Gymnasiums in Potsdam-Bornstedt und Pappelallee/Ecke Reiherweg, bleiben vom vorliegenden Antrag unberührt.“
Der Vorsitzende stellt den Punkt 1 der Beschlussvorlage zur Abstimmung:
- Die Biosphärenhalle soll auf der Grundlage des Konzeptes Biosphäre 2.0 unter Einbeziehung des Volksparks gemäß Anlage A weiter betrieben und attraktiviert werden.
Abstimmungsergebnis: mit 3:4:1 abgelehnt.
Der Vorsitzende stellt die Punkte 2 und 3 der Beschlussvorlage zur Abstimmung
- Auf der Grundlage der Prüfergebnisse zum Beschlusses 19/SVV/0304 gemäß Anlage B wird eine für die Realisierung des Konzeptes optimale Gesellschafts- und Eigentümerstruktur vorbereitet und der Stadtverordnetenversammlung erneut zur Beschlussfassung vorgelegt. Als weitere Arbeitsgrundlage dient dazu Anlage C.
- Bis zu einer Klärung über eine mögliche neue Eigentümer- und Betreiberstruktur trägt die Landeshauptstadt Potsdam weiterhin den erforderlichen finanziellen Zuschuss, um den Betrieb der Biosphärenhalle weiter aufrechtzuerhalten. Nach der Beschlussfassung übernimmt die Landeshauptstadt die finanziellen Verluste, die durch den Betrieb der Biosphärenhalle entstehen bis zum Abschluss der Attraktivierung bzw. dem Zeitpunkt der Wiedereröffnung.
Abstimmungsergebnis: mit 6:0:2 angenommen.
Der Vorsitzende stellt die geänderte Vorlage zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
- Die Biosphärenhalle soll auf der Grundlage des Konzeptes Biosphäre 2.0 unter Einbeziehung des Volksparks gemäß Anlage A weiter betrieben und attraktiviert werden.
- Auf der Grundlage der Prüfergebnisse zum Beschlusses 19/SVV/0304 gemäß Anlage B wird eine für die Realisierung des Konzeptes optimale Gesellschafts- und Eigentümerstruktur vorbereitet und der Stadtverordnetenversammlung erneut zur Beschlussfassung vorgelegt. Als weitere Arbeitsgrundlage dient dazu Anlage C.
- Bis zu einer Klärung über eine mögliche neue Eigentümer- und Betreiberstruktur trägt die Landeshauptstadt Potsdam weiterhin den erforderlichen finanziellen Zuschuss, um den Betrieb der Biosphärenhalle weiter aufrechtzuerhalten. Nach der Beschlussfassung übernimmt die Landeshauptstadt die finanziellen Verluste, die durch den Betrieb der Biosphärenhalle entstehen bis zum Abschluss der Attraktivierung bzw. dem Zeitpunkt der Wiedereröffnung.
Anlagen zur Vorlage
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