24.05.2022 - 3 Empfehlung für die Trassenführung der Straßenba...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Kümmel (Geschäftsstelle Bauen) stellt die Vorlage vor und erläutert die einzelnen Beschlusspunkte.

 

 

Herr Dr. Niekisch stellt den Antrag zur Geschäftsordnung (GO), die Beratung und Beschlussfassung der Vorlage in der nächsten Ausschusssitzung vorzunehmen, um den Mitgliedern ausreichend Vorbereitungszeit zu ermöglichen.

 

r den GO-Antrag spricht Herr Kirsch.

 

Dagegen spricht niemand.

 

Abstimmungsergebnis GO-Antrag: mit 2:4:2 abgelehnt.

 

 

Der Vorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

  1. In Kenntnisnahme der  Ergebnisse der Variantenuntersuchung zur Trassenführung der Straßenbahn auf der Insel Neu Fahrland (Anlage A) und der entsprechenden Erläuterungen der PTV Group (Anlage C) wird auf der Grundlage des Variantenvergleichs der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH empfohlen, die Entwurfs- und Genehmigungsplanung für eine genehmigungsfähige und förderfähige Straßenbahntrasse mit besonderem Bahnkörper fertigzustellen und für das Planfeststellungsverfahren einzureichen.

 

  1. Zur Durchführung der Straßenbahnverlängerung bis zum Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses wird der Oberbürgermeister beauftragt und als Gesellschafter der Stadtwerke Potsdam GmbH ermächtigt, die Kooperations- und Finanzierungsvereinbarung zum weiteren Vorgehen bei der Straßenbahnerschließung des Potsdamer Nordens“ gemäß Anlage B mit der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH und der Entwicklungsträger Potsdam GmbH abzuschließen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, vor der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens der Stadtverordnetenversammlung eine aktualisierte Kostenschätzung vorzulegen und die Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung der Landeshauptstadt und den Wirtschaftsplan der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH darzustellen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Auswirkungen auf die Gesamtfinanzierung des Vorhabens bis zum Abschluss des Planfeststellungsverfahrens zu aktualisieren und der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu bringen.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage