21.06.2022 - 3.4 Aufhebung des Beschlusses 19/SVV/0193 'Schulsta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Geschäftsstelle Bauen und Projekte
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Sport
- Datum:
- Di., 21.06.2022
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Geschäftsstelle Bauen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Wollenberg ruft die Beschlussvorlage auf.
Herr Dr. Niekisch bringt den Änderungsantrag der Fraktion CDU ein.
Herr Wollenberg stellt die Änderungen der Drucksache zur Abstimmung.
Abstimmung:
einstimmig angenommen.
Abschließend stellt Herr Wollenberg stellt die so geänderte Drucksache zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
- Beschluss 19/SVV/0193 vom 06.11.2019 zum Schulstandort Waldstadt Süd wird aufgehoben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Vermeidung rechtlicher Auseinandersetzungen über die Planungsziele und Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt Süd“, das B-Plan-Aufstellungsverfahren ohne die wettkampftauglichen Großsportanlagen im Landschaftsschutzgebiet fortzuführen und den Bebauungsplanentwurf entsprechend geändert neu auszulegen.
- Für den hochbaulichen Realisierungswettbewerb des Kommunalen Immobilienservice sollen weiterhin folgende Maßgaben berücksichtigt werden:
- Beteiligung der Bürgerschaft und der Fraktionen am Planungswettbewerb;
- Unterbringung der Schulsportanlagen primär in der Fläche für Gemeinbedarf (G1);
- keine Hochbauten im LSG;
- Erarbeitung einer Außenanlagenplanung, die den Waldstadtcharakter möglichst aufgreift, einen hohen Grünanteil im Plangebiet sichert, öffentliche Wegebeziehungen vorsieht und durch Baumpflanzungen und konstruktive Elemente Beschattungen von Aufenthalts- und Bewegungsräumen gewährleistet;
- nachhaltige, energieeffiziente und barrierefreie Planung der Schulgebäude mit Nachhaltigkeitszertifizierung und
- Baulogistik mit größtmöglichem Baumerhalt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Fortschreibung der Integrierten Sportentwicklungsplanung eine qualifizierte Sportanlagenstandortplanung in Auftrag zu geben, die die im Sportentwicklungsplan identifizierten Bedarfe des Potsdamer Sports nach einer nachvollziehbaren Abwägung öffentlich-rechtlicher Belange standortscharf abbildet. Bei der Sportanlagenstandortplanung sind die im neu auszulegenden Bebauungsplan Nr. 142 wegfallenden Flächen mit zu berücksichtigen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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