21.06.2022 - 4.2 Berichte zum Ü1 und Ü7 (inkl. Ü5) -Verfahren zu...

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Herrrnbrack erläutert zum Stand des Ü1- Verfahrens.

 

Die genaue Zahl der Kinder, die zum Schuljahr 2021/2022 eingeschult werde, könne erst nach Abschluss aller statistischen Erhebungen bekannt gegeben werden. Laut Bürgerservice waren mit Stand 28.10.2021 1940 Kinder zum Schuljahr 2022/2023 schulpflichtig. Zuzüglich der Rückstellungen aus dem Vorjahr und abzüglich der vorzeitigen Einschulungen aus dem Vorjahr waren mit Stand 28.10.2021 2219 Kinder im Schuljahr 2022/2023 einzuschulen. Diese Zahl unterliege im Verlauf des Verfahrens allerdings vielen Schwankungen, bedingt durch Zuzüge, Wegzüge, Rückstellungen vom Schulbesuch, und ähnlichem.  

 

Mit Stand vom 09.05.2022 haben von den 2219 einzuschulenden Kindern 20 Kinder weder im ersten noch im zweiten Wunsch einen Schulplatz erhalten. Alle betroffenen Familien wurden von den zuständigen Schulleitungen über die Schulen informiert, die noch über freie Kapazitäten verfügen. Dies seien 10 Schulen gewesen. Den 20 Kindern standen an den 10 Schulen insgesamt noch 81 Schulplätze zur Verfügung, aus denen die Eltern erneut einen Schulplatz für ihr Kind wählen konnten. Bescheidausgangsdatum für alle Aufnahme- und Ablehnungsbescheide sei der 27.05.2022 gewesen.

 

Im Ü1-Verfahren erfolge keine zentrale Erfassung der Erst- und Zweitwünsche bei der Schulanmeldung. Diese Informationen würden dezentral an den Schulen erfasst. Der Schulträger hatte im Schulaufnahmeverfahren des Jahres 2020/2021 eine Auswertung zu den bedienten Erst- und Zweitwünschen erstellt. Eine derartige Auswertung habe es im vergangenen Schulaufnahmeverfahren nicht gegeben.

 

Eine Übernachfrage habe es zum Beispiel an der Gerhard-Hauptmann-Grundschule (12), der Grundschule im Bornstedter Feld (3), der Montessori-Oberschule mit Primarstufe (22), dem Schulzentrum am Stern (29) gegeben. Mit wenigen Plätzen seien die Weidenhof-Grundschule (2), die Grundschule Griebnitzsee (2), die Grundschule Jungfernsee (1) übernachgefragt gewesen. Auch dazu gebe es keine zentrale Erfassung, die Angaben rden sich auf Aussagen von den Schulen beziehen. An der Eisenhart-Schule (24) werden erneut nur zwei 1. Klassen anstatt, wie geplant drei Klassen eingerichtet.

 

Es seien r das Schuljahr 2022/2023 340 Lernanfänger zurückgestellt und 28 vorzeitig eingeschult.

 

Das Ü-5 Verfahren der Leistungs- und Begabungsklassen (LuBK) im Schuljahr 2022/2023 sei am Humboldt-Gymnasium (1), dem Hermann-von-Helmholtz-Gymnasium (4), dem Leibniz-Gymnasium (41) und der Voltaire Gesamtschulcampus mit gymnasialem Bildungsgang (9) geführt worden. Es habe insgesamt mehr Bewerber als vorhandene Plätze gegeben. Einige wenige Zweitwünsche konnten noch am Leibniz-Gymnasium (41) und an der Voltaire Gesamtschulcampus mit gymnasialem Bildungsgang (9) aufgenommen werden. Damit seien alle Plätze in den LuBK Klassen vergeben.

 

Herr Dörnbrack führt zum Ü7-Verfahren aus.

 

In der Ausgangssituation seien ca. 1700 Schüler*innen im Verfahren gewesen. Nach dem Erstwunsch seien fast alle Gymnasien und einige Gesamtschule übernachgefragt gewesen. Nach dem Zweitwunsch seien ca. 50 Schüler*innen mit 2x Gymnasialwunsch nicht versorgt. Drei Schulen seien mit freien Plätzen verblieben. Für den Gesamtschulwunsch seien demnach ausreichend Plätze vorhanden, für den Gymnasialwunsch seien trotz neuem Gymnasium nicht ausreichend Plätze vorhanden. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung sei dieser Bedarf auch im kommenden Schuljahr zu erwarten.

 

Im Ü11-Verfahren habe es in der Ausgangssituation mehr Anmeldungen als freie Kapazitäten gegeben. Nach Abstimmung mit dem Schulträger und den Schulleiter*innen gebe es nur für das kommende Schuljahr Kapazitätserweiterungen an fast allen Gesamtschulen. Somit seien die Kapazitäten für alle Wünsche ausreichend, wenn Schüler*innen den Abschluss „Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe“ (FORQ) erreichen. Am 23.6.2022 gebe es eine Ausgleichskonferenz mit allen Gesamtschulen zu Ü11-Verfahren. Wer im Erst bzw. Zweitwunsch nicht aufgenommen werden könne, erhalte ein Angebot von einer Gesamtschule mit noch freien Kapazitäten. Somit könnten alle Schüler*innen, die es wünschen, versorgt werden.

 

Frau Aubel schließt an, dass man eine hohe Anzahl an Rücksteller*innen habe. Mit Hilfe der Schulleitungen sei man dabei, zu analysieren, woher das komme. Eine Rückstellung sei nur zielführend, wenn ein höherer Schulreifegrad gegeben sei. Qualitativ und quantitativ müssten Lösungen gefunden werden. Weiterhin habe man im Regelschulsystem weiterhin eine Lücke bei Gymnasialplätzen. Es gebe zum Beispiel auch eine überdeutliche Nachfrage beim Interimsstandort des neuen Gymnasiums in Bornstedt. Sie schlägt vor im September oder Oktober zur Arbeitsgruppe IKSEP einzuladen und dort aufzuzeigen, was aus deren Sicht Maßnahmen seien könnten, um mit der Situation umzugehen und dem Rechtsanspruch Rechnung zu tragen.

 

Frau Hoffmann fragt, ob man konkret benennen könne, welche Gesamtschule mit den höchsten Zahlen angewählt wurde. Herr Dörnbrack antwortet, dass es eine Übersicht gebe, er jedoch keine Zahlen oder ein Ranking benennen werde. Die Zahlen dazu erhalte man vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und könne diese dort anfragen. Er bezweifle jedoch, dass Auskunft erteilt werde.

 

Herr Schindler möchte wissen, ob die weiteren Klassen, die am Einstein-Gymnasium (54) gegründet wurden, sich aus Kindern zusammensetze, die im Erstwunsch nicht berücksichtigt wurden. Diese seien laut Herrn Dörnbrack gemischt.

 

Herr Dörnbrack führt auf Nachfrage von Frau Bartelt aus, dass es bei den Gesamtschulplätzen übernachgefragte Schulen gebe, aber auch Schulen mit ausreichend Plätzen. Somit könne man im Durchschnitt von genügend Plätzen im Gesamtschulbereich ausgehen. Im nächsten Schuljahr sei auch noch die Schule am Schloss (28) verfügbar.

 

Laut Herrn Dörnbrack hätten 20 Kinder im ersten- und zweiten Wunsch im Ü1-Verfahren keinen Schulplatz erhalten. Frau Lange fragt, wie deren Schulweg ausgegangen sei. Für das Ü1-Verfahren seien laut Herrn Dörnbrack regionale kleine Konferenzen zwischen den Schulleiter*innen eingerichtet worden, um den 20 Schüler*innen ein angemessenes Angebot machen zu können und Lösungen zu finden.

 

Die zusätzlich gegründeten Klassen am Einstein-Gymnasium (54) seien laut Frau Goldberg nicht im Vorfeld geplant gewesen. Erst nachdem das Zweitwunschverfahren beendet war, habe man erkannt, dass für 50 Schüler*innen keine Plätze vorhanden waren und entsprechend reagiert.

 

Frau Aubel schließt an, dass der Nachfrage nach dem Ü7- und Ü11-Verfahren nachgekommen werden könne, jedoch nicht bei Gymnasialplätzen. Perspektivisch möchte man aber davon weg, rotierend an unterschiedlichen Gymnasien zusätzliche Klassen zu bilden. Die Zügigkeit müsse eigentlich reduziert werden.

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