25.08.2022 - 6.3 Information bzgl. Kita-Beiträge bei Personalaus...

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Herr Pfeiffer informiert zum aktuellen Sachstand.

 

Zum einen wurde man mit dem Antrag beauftragt, die pandemiebedingte Nichterfüllung des Rechtsanspruches zu prüfen und die bisher ablehnende Haltung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) zu betrachten. Hierzu habe man in der Landeshauptstadt Potsdam juristisch überprüft, wie die Rechtsauffassung des MBJS angreifbar sei. Ein wesentlicher Punkt sei, dass die Träger die Betreuung sicherzustellen haben. Dies ergehe als Pflicht gegenüber den Eltern bzw. Kindern aus dem Betreuungsvertrag. Auch Corona sei eine Erkrankung und der Sicherstellungsauftrag damit gegeben. Vertragliche Bindungen seien zu erbringen. Man sei im Zuge der juristischen Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass man sich der Rechtsauffassung des MBJS anschließe. 

 

Zum anderen lautete der zweite Prüfauftrag gegen die Rechtsauffassung des MBJS als Landeshauptstadt Potsdam juristisch vorzugehen. Der Fachbereich Bildung, Jugend und Sport empfiehlt nach der Prüfung diesen Schritt nicht zu gehen. Bevor die Landeshauptstadt Potsdam gegen die Rechtsposition des Landes vorgehe, müsste aus der Einschätzung der Rechtslage hervorgehen, dass eine solche Vorgehensweise in irgendeiner Weise Aussicht auf Erfolg habe. Das werde aktuell nicht gesehen. Man schließe sich der Rechtsauffassung des MBJS an und werde nicht juristisch vorgehen.

 

Frau Frenkler ergänzt, dass laut Bürgerlichem Gesetzbuch Eltern keine Beiträge zahlen müssten, sofern eine Leistung durch den Träger nicht erbracht werde und Eltern diese nicht in Anspruch nehmen könnten. Privatrechtlich organisierte Träger der Kitas hätten andere rechtliche Voraussetzungen. (Ergänzung von Frau Frenkler nach Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift in der Sitzung vom 20.10.2022)