25.08.2022 - 6.4 Gremienstruktur

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In der Herbst-Klausur des Jugendhilfeausschusses 2020 stellte Frau Aubel die Fülle an Gremien in Frage sowie deren Wirksamkeit und Effizienz. So sollte auch auf Grund einzusparender Arbeitszeitressourcen in der Verwaltung über die Notwendigkeit unter anderem der Regional-Arbeitsgemeinschaften befunden werden. Deren Weiterarbeit sollte zunächst ohne die in 2021 anstehenden Neuwahlen erfolgen. Seit die Regionale Jugendhilfe ihre weitere Mitwirkung aufgrund fehlender Arbeitszeitkapazitäten absagte, ruht im Wesentlichen die Arbeit der Regionalen-Jugendhilfe-Arbeitsgemeinschaften (ca. ab Mitte 2021). Wenn der Status einer Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII (der ist mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses letztmalig in 2012 erteilt worden) erfüllt sein soll, muss der Öffentliche Träger der Jugendhilfe (die Verwaltung) mitwirken.

 

Mit der Entwicklung einer neuen Gremienstruktur wurde die Arbeitsgemeinschaft Strategie, Bildung, Jugendhilfe des Fachbereiches 23 beauftragt. Die erste Vorstellung einer neuen Strukturidee im Jugendhilfeausschuss erfolgte am 18.03.3021. Die Vertretungen freier Träger wünschten sich in der Diskussion dazu die Befragung der aktuellen Gremien nach § 78 SGB VIII, um auch deren Meinungen und Vorstellungen zum Verwaltungsvorschlag mit zu berücksichtigen. Daraufhin wurde dieser von April bis Juni 2021 in allen sechs Arbeitsgemeinschaften der Jugendhilfe (drei Fach-Arbeitsgemeinschaften und drei Regional-Arbeitsgemeinschaften) vorgestellt. Im Sommer 2021 wurden alle Fakten und Erfordernisse abgewogen und die Gremienstrukturübersicht der Verwaltung angepasst. Die Notwendigkeit eines sozialräumlichen Podiums war unstrittig, allerdings die Durchführbarkeit von Sozialraumforen noch nicht konkret mit den dafür notwendigen Rahmenbedingungen (und personellen Ressourcen) unterfüttert.

 

Im Zuge des Arbeitsstarts der neuen Fachbereichsleitung waren Abstimmungen notwendig, um ihre fachlichen Vorstellungen zur Gremienarbeit mit aufzunehmen. Parallel wurde das neue SGB VIII (mit Wirkung zum 10.06.2021) analysiert, das (anders als die Vorversion) nun auch das Wort „Sozialraumorientierung“ ganz konkret berücksichtigt. Damit wird die sozialräumliche Arbeit vom Gesetzgeber als notwendige Methode in der Jugendhilfe deutlich manifestiert.

 

Nach drei Befassungen mit der Entwurfsfassung der Jugendhilfe-Gremienstruktur (auf Anregung und Mitwirkung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung) in Sonderterminen (Mai, Juni und Juli 2021) unter Einbindung weiterer Akteure der freien Jugendhilfelandschaft einigte sich die Verwaltung mit dem Unterausschuss Jugendhilfeplanung auf eine Struktur. Frau Lauffer stellt diese vor (Anlage 6).

 

Imchsten Schritt seien für die Regional-Arbeitsgemeinschaften (neue Titel gesucht!) als „regionale Jugendhilfe-NETZWERKE“ Geschäftsordnungen zu entwickeln, die die Kooperation im Konkreten regeln werden. Dabei sei auch die Kommunikation und Kooperation der Arbeitsgemeinschaften und Netzwerke untereinander zu beschreiben.

 

Eine Testphase für ein Jahr wird avisiert und soll mit einer Evaluation beendet werden.

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Anlagen