25.08.2022 - 3.2 Baumfällung bei Bauvorhaben

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Die Einbringung wird nicht gewünscht.

 

 

Herr Schmäh (Fachbereich Klima, Umwelt und Grünflächen) informiert, dass bereits jetzt ein Recht auf individuelle Akteneinsicht besteht und die Kontrolle der Verwaltung über § 29 der Brandenburgischen Kommunalverfassung gewährleistet ist.

 

 

Der Ausschussvorsitzende informiert, dass der Antrag im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes für „durch Verwaltungshandeln erledigt erklärt worden ist.

 

 

Herr Berlin bittet für die antragstellende Fraktion ebenso abzustimmen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag “r durch Verwaltungshandeln erledigt zu erklären“ zur Abstimmung:

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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