25.08.2022 - 3.3 Aufhebung des Beschlusses 19/SVV/0193 'Schulsta...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Kümmel (Geschäftsstelle Bauen und Projekte) bringt die Vorlage anhand einer Präsentation ein. Planungsrechtliches Ziel der Änderung des Bebauungsplanes ist die Sicherung des Schulneubaus und der Verzicht auf die wettkampftauglichen Sportanlagen.

 

 

Herr Berlin merkt an, dass er sich für eine Trennung der Verfahren (Aufhebung und Neuauslegung) ausgesprochen hätte.

 

 

Herr Finken bringt den Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 31.5.22 ein:

Ergänzung im Punkt 4.

Bei der Sportanlagenstandortplanung sind die im neu auszulegenden Bebauungsplans Nr. 142 wegfallenden Flächen mit zu berücksichtigen.“

 

Abstimmungsergebnis: 5/1/1

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die ergänzte Vorlage zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

  1. Beschluss 19/SVV/0193 vom 06.11.2019 zum Schulstandort Waldstadt Süd wird aufgehoben.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Vermeidung rechtlicher Auseinandersetzungen über die Planungsziele und Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt Süd“, das B-Plan-Aufstellungsverfahren ohne die wettkampftauglichen Großsportanlagen im Landschaftsschutzgebiet fortzuführen und den Bebauungsplanentwurf entsprechend geändert neu auszulegen.

 

  1. r den hochbaulichen Realisierungswettbewerb des Kommunalen Immobilienservice sollen weiterhin folgende Maßgaben berücksichtigt werden:

 

- Beteiligung der Bürgerschaft und der Fraktionen am Planungswettbewerb;

- Unterbringung der Schulsportanlagen primär in der Fläche für Gemeinbedarf (G1);

- keine Hochbauten im LSG;

- Erarbeitung einer Außenanlagenplanung, die den Waldstadtcharakter glichst aufgreift, einen hohen Grünanteil im Plangebiet sichert, öffentliche Wegebeziehungen vorsieht und durch Baumpflanzungen und konstruktive Elemente Beschattungen von Aufenthalts- und Bewegungsräumen gewährleistet;

- nachhaltige, energieeffiziente und barrierefreie Planung der Schulgebäude mit Nachhaltigkeitszertifizierung und

- Baulogistik mit größtmöglichem Baumerhalt.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Fortschreibung der Integrierten Sportentwicklungsplanung eine qualifizierte Sportanlagenstandortplanung in Auftrag zu geben, die die im Sportentwicklungsplan identifizierten Bedarfe des Potsdamer Sports nach einer nachvollziehbaren Abwägung öffentlich-rechtlicher Belange standortscharf abbildet.
     

Bei der Sportanlagenstandortplanung sind die im neu auszulegenden Bebauungsplans Nr. 142 wegfallenden Flächen mit zu berücksichtigen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

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Anlagen zur Vorlage