13.09.2022 - 4 Sonstiges

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Beantwortung der Mitgliederfrage aus der letzten Sitzung zum Sachstand Uferweg Berliner Straße (Schiffbauergasse)

 

Herr Rubelt führt zum Sachstand aus. Über das Grundstück Berliner Straße 29 gibt es einen städtebaulichen Vertrag aus dem Jahr 2006. Nach diesem Vertrag ist der Investor verpflichtet, auf Verlangen der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) zu deren Gunsten eine Wegedienstbarkeit für einen öffentlichen Uferweg eintragen zu lassen, wenn die Herstellung des Uferwanderweges über das Grundstück hinaus bis zum Grundstück Berliner Straße 47/48 durch Eintragung entsprechender Dienstbarkeiten oder durch Grunderwerb gesichert ist.

Von der Erfüllung dieser Bedingung ist die LHP jedoch noch weit entfernt. Der Investor ist dementsprechend im Moment zu nichts verpflichtet. Hier nne man, wenn man nicht in Enteignungsverfahren eintreten möchte, nur versuchen, sukzessive Vorkaufsrechte auszuüben und Stück für Stück das Ufer zu erwerben.