27.09.2022 - 5.4 Nutzungsvereinbarung Sportanlage Westkurve

Reduzieren

Herr Hilbert berichtet zum aktuellen Stand, dass man im Fachbereich im Jahr 2019 die Übernahme der Umsetzung des Beschlusses 17/SVV/0290 übernommen habe. Da es sich bei der Westkurve um eine Sportanlage handle, war beabsichtigt eine Nutzungsvereinbarung zur Bereitstellung von freien Nutzungszeiten gemäß der Sportanlagen- Nutzungs- und Vergabeordnung (SPAN) der Landeshauptstadt Potsdam abzuschließen. Da es sich bei der Bürgerinitiative Westkurve (BI) und dem Stadtteilnetzwerk Potsdam West e.V. (STWN) jedoch um keinen Sportverein im Sinne der SPAN handle, wäre eine Bereitstellung von Nutzungszeiten über eine Nutzungsvereinbarung gemäß SPAN nur gegen Entgelt möglich.

 

Daher wurde in einer gemeinsamen Beratung mit dem STNW und der BI am 27.08.2019 besprochen, dass ein gesonderter Nutzungsüberlassungsvertrag für die Nutzung des Sportplatzes, der sanitären Anlagen sowie eines Materialcontainers erstellt werden müsse. Es wurde vereinbart, dass die STNW als Vertragspartner auftrete, da die BI keine juristische Person darstelle. Im Rahmen einer Kooperation zwischen STNW und BI wäre eine Nutzung der Sportanlage gemäß dem Vertrag durch die BI jedoch problemlos möglich.

 

Im Juni 2020 übersandte die Verwaltung einen vom Rechtsamt geprüften Entwurf des Nutzungsüberlassungsvertrages an das STNW und die BI mit der Bitte um Prüfung und Rückmeldung. Erst am 08.11.2021 gab es eine Rückmeldung des STNW und der BI mit diversen Änderungswünschen. Am 25.11.2021 wurde dem STNW und der BI mitgeteilt, dass die Änderungen an das Rechtsamt zur Prüfung weitergeleitet wurden und die Prüfung etwas Zeit in Anspruch nehme.

 

Am 31.03.2022 sei der vom Rechtsamt geprüfte und aktualisierte Vertragsentwurf dem STNW und der BI übersandt worden. Im Hinblick auf eine geplante Benefizveranstaltung auf dem Sportplatz Westkurve am 01.05.2022 wurde seitens der Verwaltung um einen vorherigen Vertragsabschluss aufgrund von Versicherungs- und Haftungsangelegenheiten gebeten und ein Übergabetermin für den 26.04.2022 mit allen Beteiligten vorgeschlagen. Am 13.04.2022 gab es eine Rückmeldung des STNW mit der Aussage, dass die Veranstaltung am 1.Mai in diesem Jahr nicht stattfinden werde. Man habe demnach keinen akuten Zeitdruck. Die BI Westkurve werde sich bei ihremchsten Treffen aber dazu verständigen und man werde sich danach melden. Seitdem habe es lediglich noch eine Anfrage der rkischen Allgemeinen Zeitung von Ende Juli und einen Artikel Anfang August 2022 zum Sportplatz Westkurve und der Nutzungszeiten gegeben. Seitens des STNW bzw. der BI habe es bis heute keine offizielle Rückmeldung zum letzten Vertragsentwurf gegeben.

 

Eine Nutzung der Sportanlage durch die BI für sportlichen Betätigungen im Rahmen der vereinsüblichen Netzwerkarbeit sei aktuell weiterhin im Rahmen der generellen öffentlichen Nutzung des Sportplatzes möglich. Eine Nutzung der Sanitäranlagen und des Materialcontainers sowie Bereitstellung von entsprechenden Schlüsseln sei jedoch erst durch den Abschluss eines Vertrages möglich.

 

Frau Aubel sagt zu proaktiv den Vertragsabschluss des Nutzungsüberlassungsvertrages voranzutreiben, um hoffentlich bei Bedarf seitens der Westkurve bis Ende des Jahres einen Abschluss erzielen zu können.

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=12246&TOLFDNR=148662&selfaction=print