20.09.2022 - 3.2 Eckwertebeschluss für die Planung und Aufstellu...

Beschluss:
vertagt
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Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt (siehe Abstimmung zur Tagesordnung).

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die aus den Allgemeinen Finanzierungsmitteln als Finanzrahmen abgeleiteten Eckwerte je Geschäftsbereich plus Sondersachverhalte für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 sowie für die mittelfristige Finanzplanung 2025 bis 2027 (siehe Anlage Tabelle 1). Leitgedanke bei der Ableitung ist die Sicherstellung der dauerhaften Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt Potsdam unter Berücksichtigung der strategischen Ziele der Landeshauptstadt Potsdam.

 

  1. Die mit dem Haushaltsplan 2020/21 zugleich für das Haushaltsjahr 2022 bis 2024 vorgelegten und beschlossenen Planwerte der mittelfristigen Investitionsplanung sind Grundlage für die Investitionsplanung ab 2023.

 

  1. Zur notwendigen Absicherung pflichtiger Leistungen können haushaltsneutrale Umschichtungen zwischen den Geschäftsbereichs-Budgets vorgenommen werden. Die Gesamtergebnislinie bleibt davon unberührt.

 

  1. Zur Absicherung und Aufrechterhaltung eines möglichst breiten kommunalen Leistungsangebotes sind Ertragsmöglichkeiten adäquat auszuschöpfen.

 

  1. Etwaige Veränderungen bei nicht zahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen gegenüber dem Planungsstand dieses Eckwertebeschlusses ermächtigen nicht zur Planung zusätzlicher zahlungswirksamer Erträge und Aufwendungen.

 

  1. Die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen der Haushaltssicherung und Aufgabenkritik werden weiter intensiviert.
     

 

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Anlagen zur Vorlage