21.09.2022 - 5.2 Übernahme der Kosten für Glückwünsche anlässlic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Matz bringt den Antrag ein. Herr Wartenberg weist auf den höheren administrativen Aufwand für die Abrechnung ab dem kommenden Jahr hin. Herr Matz und Herr Wartenberg werden versuchen, dafür eine tragfähige Lösung zu finden. Der Antrag wird zur Abstimmung gestellt.

 

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Der Ortsbeirat beschließt:


Der Ortsbeirat übernimmt die Kosten, die im  4. Quartal 2022 für Glückwünsche anlässlich der Gratulation zu Alters- und Ehejubiläen (entsprechend § 50, Abs. 2 Bundesmeldegesetz) sowie zu Betriebsjubiläen bis zu einer Höhe von insgesamt 500,00 € entstanden sind. In Zusammenarbeit mit dem Ortsvorsteher soll das Ortsbeiratsmitglied Claus Wartenberg diese Aufgabe übernehmen.

 

r alle Maßnahmen ist 2 Monate nach Beendigung der Maßnahme ein Verwendungsnachweis einzureichen und zu unterschreiben.

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen

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