22.09.2022 - 3.12 schrittweise Sanierung der Straßen und Gehwege ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.12
- Zusätze:
- Fraktion CDU
- Datum:
- Do., 22.09.2022
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Finken bringt den Antrag ein.
Herr Schenke (Fachbereich Mobilität und Infrastruktur) bestätigt den dringenden Handlungsbedarf, welcher jedoch aus dem vorhandenen Budget prioritär nicht umsetzbar ist. Auch für die Perspektive bis 2030 sei eine Prioritätensetzung erforderlich, zudem verweist er auch auf die steigenden Baupreise.
Herr Dr. Zöller erinnert an das beschlossene Fußverkehrskonzept und bittet den Antrag in diesem Zusammenhang zu betrachten.
Herr Finken äußert sich zur Intention des Antrages. Ziel sei es, der Bevölkerung gegenüber, die Situation transparent darzustellen.
Frau Dr. Haebel bittet Überlegungen zu treffen, ob ggf. eine teilweise Umsetzung im Zusammenhang mit energetischen Maßnahmen, wie Fernwärme o.ä. möglich wäre.
Die Ausschussvorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende Januar 2023 eine Zeit- und Maßnahmenplan vorzulegen, wie besonders in der Brandenburger Vorstadt, Potsdam-West, dem Kiewitt, aber auch in vielen Bereichen der Berliner- und Nauener Vorstadt der äußerst schlechte und oft gefährliche Zustand der Straßen-, Gehwege, der Medien/Kanalisation u. z.T. auch der Beleuchtung schrittweise nach den Vorbildern der Geschwister-Scholl- und Clara-Zetkin-Straße behoben und saniert werden kann. Der Zeitplan sollte bis zum Abschluss der Instandsetzungsmaßnahmen das Jahr 2030 nicht überschreiten. Dies ausgehend von den schon z.T. bestehenden, regelmäßig vorgetragenen Prioritätenlisten, deren Abarbeitungen gegenüber den großen Mißstände absolut schleppend und total unzureichend erfolgt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
145,5 kB
|